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Autor: Leonie Ries
Artikel vom 02.03.2021

Neues Portal: Mit wenigen Klicks zum Corona-Schnelltest

Das Land Baden-Württemberg hat seine Teststrategie für Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Kitas mit Blick auf die bevorstehende Schulöffnung zum 21. Februar 2021 ausgeweitet. Diese Personengruppe kann bis Ostern anlasslos zwei Mal pro Woche einen Corona-Schnelltest bei einer Apotheke oder einer Arztpraxis durchführen lassen.

Hier gehts zum Portal: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest

Der Rems-Murr-Kreis hat bereits ein alltagstaugliches und flächendeckendes Angebot zum Schulstart geschaffen. „Niederschwellige Testmöglichkeiten in nahezu jeder Stadt und Gemeinde, das war das Ziel“, so Landrat Dr. Richard Sigel. Der Landkreis hat dafür eine zentrale Online-Plattform zur Terminanmeldung aufgebaut, in der bis jetzt knapp 100 Arztpraxen und Apotheken registriert sind. Diese führen die Tests mit medizinischem Fachpersonal durch. Damit können Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Kitas im Rems-Murr-Kreis nach dem Schulstart einfach und in Wohnortnähe kostenlose Corona-Tests buchen: www.rems-murr-kreis.de/schnelltest.

„Uns war schon nach den Herbstferien im letzten Jahr klar: Wir brauchen funktionierende und niederschwellige Testmöglichkeiten für Schulen und KiTas über die Wintermonate“, so der Landrat. „Wir sind es den Lehrkräften und Erziehern schuldig, verlässliche Strukturen zur Verfügung zu stellen. Deshalb haben wir im Rems-Murr-Kreis schon vor Monaten das erste kommunale Corona-Schnelltestzentrum nur für Schulen und Kitas im Land aufgebaut. Es freut mich, dass der heutige Testgipfel des Landes unterstreicht, dass unser Weg richtig war und jetzt endlich landesweit die Teststrukturen deutlich ausgebaut werden sollen, wenngleich noch vielen Fragen zur konkrete Umsetzung offen sind – beispielsweise die Frage nach kostenlosen Test für weitere Personengruppen.“

Der Rems-Murr-Kreis hat sich zum Schulstart ganz bewusst gegen den Aus- und Aufbau kommunaler Testzentren entschieden. Der Hauptgrund war, dass der Rems-Murr-Kreis mit seinen Arztpraxen und Apotheken über ein enges Netz an medizinsicher Infrastruktur verfügt, die zugesagt haben, die Testmöglichkeiten anzubieten. Es gab daher keinen Grund, mit öffentlichen Mitteln Parallelstrukturen aufzubauen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Gedanken ja bereits der nächste Schritt, nämlich die Einführung von Selbsttests nach der Zulassung in den kommenden Wochen gedacht werden muss.

Seinen Beitrag zu funktionierenden Strukturen leistet der Rems-Murr-Kreis mit einem zentralen Online-Portal. Dies konnte so schnell ausgerollt werden, weil es seit Monaten und tausendfach praxiserprobt ist und nun allen Apotheken und Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann: Die zentrale Ankereinrichtung für anlassbezogene Reihentestungen von Schulklassen oder Kindergartengruppen bleibt weiterhin das kommunale Corona-Schnelltestzentrum des Landkreises am Rems-Murr-Klinikum Winnenden. Dort können sich auch Bürgerinnen und Bürger als Selbstzahler nach Terminvereinbarung für 35 Euro testen lassen. Mehr Infos und der Link zur Terminvereinbarung unter www.rems-murr-kliniken.de.

„Auch im Hinblick auf die Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Spahn und aus dem Testgipfel des Landes zur erneuten Ausweitung der kostenlosen Tests sind wir mit unserem Portal gut aufgestellt“, so Sigel. Es können alle Bürgerinnen und Bürger als Selbstzahler für mindestens 35 Euro Termine über das neue zentrale Portal buchen. Sobald die Kosten vom Land verlässlich übernommen werden, wird die Selbstzahlungsverpflichtung entfallen. Kostenlos getestet werden auch nach der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers und des Landes nach dem heutigen Gipfel zunächst nur Lehrkräfte und das Personal in Betreuungseinrichtungen. Das Portal ist seit Sonntag, 21. Februar aktiv.

Infos für Apotheken und Arztpraxen:

Die Registrierung ist weiterhin möglich unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest. Das Landratsamt bietet eine Schulung zum Einstieg in die Software und steht als Ansprechpartner stets zur Verfügung.

(ries/17.2.21, aktualisiert am 2.3.)