Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 06.09.2017

Das Landratsamt setzt bei Schuldnern künftig auch Park-Krallen ein

Das Landratsamt setzt bei Schuldnern künftig auch Park-Krallen ein

Wenn Schuldner auch nach der zweiten Mahnung und einem Hausbesuch nicht bezahlen, behält sich die Kreiskasse die Wegfahrsperre als Maßnahme zur Schuldeneintreibung vor.

Die ausstehenden Forderungen bei der Kreiskasse des Landratsamts sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Die Kreisverwaltung ist deshalb darauf angewiesen, die Außenstände zu reduzieren – gerade auch im Interesse derjenigen Bürger, die ihre Forderungen rechtzeitigbegleichen. Konkret geht es etwa um nicht bezahlte Müllgebühren, Gebühren für die Zulassung eines Fahrzeugs, aber auch Bußgelder.

Wenn Schuldner  die Forderungen des Landratsamts trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt haben, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet: Ein Mitarbeiter der Kreiskasse sucht den Schuldner auf. Wenn auch das nicht zur Zahlung führt, behält sich dieKreisverwaltung künftig  auch den Einsatz von Park-Krallen vor.

Diese Blockierung wird an einer Felge des Fahrzeugs festgespannt und mit Schloss gesichert – das verhindert das Wegfahren des Autos. Damit werden die Fahrzeuge der säumigen Zahler blockiert und gepfändet. Der Bürger kann dann sein Fahrzeug nicht mehr benutzen. Gegen Bezahlung der säumigen Forderung wird die Park-Kralle entfernt.

Falls der Schuldner auch nach dem Anbringen der Park-Kralle nicht zahlt, kann das Fahrzeug abgeschleppt und untergestellt werden. Im äußersten Fall kann das Fahrzeug sogar durch den Landkreis versteigert werden.

(nick/06.09.17)

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