Ansprechpartner in Datenschutzfragen
Der Rems-Murr-Kreis hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser untersteht direkt und unmittelbar dem Landrat und ist weisungsunabhängig. An den behördlichen Datenschutzbeauftragten kann sich jeder wenden, der Fragen oder Anregungen zu datenschutzrechtlichen Belangen beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat, Auskünfte hierzu begehrt oder wer sich bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis in seinen Rechten verletzt fühlt.
Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben sich direkt aus der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz. Neben der Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten und der Beteiligung bei Planung und Einführung von IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten (der sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung/Vorabkontrolle) und einer Videoüberwachung sind wesentliche Aufgaben die Unterstützung, Schulung und Kontrolle der Landkreisverwaltung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht als unmittelbarer Ansprechpartner allen Beschäftigten, den Kreisrätinnen und Kreisräten und den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen des Datenschutzes, die die Landkreisverwaltung unmittelbar betreffen, zur Verfügung. Privatrechtlich organisierte Beteiligungsgesellschaften des Landkreises, wie die Rems-Murr-Kliniken gGmbH, haben einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Die Datenschutzerklärungen des Landratsamtes finden Sie unter:
Fragen zum Datenschutz bei anderen Gemeinden oder sonstigen öffentlichen Stellen
Bei Fragen zum Datenschutz bei anderen Gemeinden oder sonstigen öffentlichen Stellen (Behörden etc.) sowie bei Privaten (Firmen, Banken, Versicherungen, Kirchen, dem Rundfunk etc.) wenden sie sich bitte an die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner: