Artikel vom 22.03.2021
Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Jahresfrist nach § 8 Gaststättengesetz (GastG)
Allgemeinverfügung nach § 8 Gaststättengesetz
Die Allgemeinverfügung verhindert, dass Gaststätten ihre Erlaubnis verlieren, die seit einem Jahr aufgrund des Lockdowns ununterbrochen geschlossen haben. Diese müssen keinen Antrag auf Fristverlängerung stellen.