Allgemeinverfügungen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen (20.10.2020)
Aktuell geltende Corona-Maßnahmen im Rems-Murr-Kreis
Seit dem 19. Oktober gilt für ganz Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe mit verschärften Regelungen. Damit gilt auch für den Rems-Murr-Kreis die aktuelle Corona-Verordnung des Landes („Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen“). Das betrifft auch die Allgemeinverfügung des Landkreises zu Feierlichkeiten vom 17.10.2020, die nun aufgehoben ist.
Den genauen Wortlaut der Regelungen, die ab 19. Oktober 2020 gelten, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Da der Rems-Murr-Kreis seit 18.10.2020 selbst Risikogebiet ist, hat das Landratsamt folgende Allgemeinverfügungen erlassen:
- zur Sperrstunde (PDF-Datei) in der Gastronomie
- zurMaskenpflicht (PDF-Datei) (aktualisierte Fassung vom 20.10.2020)
- Aufhebung der Allgemeinverfügung zu Feierlichkeiten (PDF-Datei)
Diese gehen über die Verordnung der Landesregierung hinaus und sind weiterhin gültig – solange der Rems-Murr-Kreis Risikogebiet bleibt. Erst wenn der Schwellenwert - 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen - eine Woche lang unterschritten wird, gilt der Rems-Murr-Kreis nicht mehr als Risikogebiet.
Stand: 20.10.2020