Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 22.09.2016

Startschuss für Flurbereinigung in Walkersbach

Startschuss für Flurbereinigung in Walkersbach

Bürgermeister Andreas Schaffer (Mitte) erhält von Fachbereichsleiter Gerd Holzwarth (rechts) im Beisein von Bauamtsleiter Ludwig Kern den Anordnungsbeschluss der Flurbereinigung Plüderhausen-Walkersbach (Reutehau). Foto: Gemeinde Plüderhausen

Das Landratsamt ordnet ein Verfahren zur Bodenordnung im Gewann Reutehau an

Was tun mit einem Feldweg, der in der Katasterkarte eingezeichnet, aber in der Natur nicht vorhanden ist? Und was mit einem Schotterweg, der auf privaten Grundstücken in den 50er Jahren angelegt wurde aber in keiner amtlichen Karte zu finden ist?  Diese Fragen stellten sich der Plüderhäuser Bürgermeister Andreas Schaffer und sein Bauamtsleiter Ludwig Kern, denn das beschriebene Szenario gibt es im Gewann Reutehau im Plüderhäuser Teilort Walkersbach zwischen der Talstraße und dem Kirchweg. „Die einzige und zugleich auch einfachste Lösung ist ein Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“, erläutert Gerd Holzwarth, Leiter der unteren Flurbereinigungsbehörde beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis.

Speziell für kleine Gebiete mit begrenzten Zielsetzungen sieht das Flurbereinigungsgesetz ein vereinfachtes Verfahren vor, das vor allem schnell abgewickelt werden kann. Und so eine spezielle Flurneuordnung hat das Amt für Vermessung und Flurneuordnung im Landratsamt Mitte September angeordnet. Zwölf private Grundstückseigentümer und die Gemeinde Plüderhausen sind mit insgesamt 17 Flurstücken mit einer Fläche von 2,2 Hektar beteiligt.  Bürgermeister Schaffer freut sich, dass über das behördlich geleitete Verfahren nun Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden kann. „Ich bin froh, dass wir Unterstützung vom Landratsamt erhalten, das als neutraler Mittler zwischen den Interessen der Eigentümer und der Gemeinde auftritt“, so Schaffer bei der Übergabe der Anordnungsunterlagen. Es haben im Vorfeld mehrere Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattgefunden. Außerdem gab es schon gemeinsame Besprechungstermine.

„Jeder Eigentümer hat unsere Vorschläge zur Neugestaltung akzeptiert und schon eine Vereinbarung über die Form der neuen Flurstücke unterschrieben“, stellt der Flurbereinigungsingenieur Gerd Holzwarth zufrieden fest. Wie geht es mit der Flurbereinigung nun weiter? Nach der einmonatigen Rechtsmittelfrist kann Ende Oktober aus den Reihen der Grundstückseigentümer ein Vorsitzender gewählt werden, der die Interessen aller vertritt. „Ein Kandidat ist bereits gefunden“, verrät Holzwarth. Bis Ende des Jahres sollen Vermessungsarbeiten vor Ort durchgeführt werden damit nächstes Jahr alle erforderlichen rechtlichen Regelungen getroffen werden können.

Hintergrund:
Das landläufig zur Neuordnung von Äckern und Wiesen bekannte Flurbereinigungsverfahren bietet mehrere Varianten zur Lösung spezieller Herausforderungen:

  • Dem Ziel der einfacheren Bewirtschaftung im Weinberg dienen Rebflurbereinigungen, die im Remstal in der Zeit zwischen 1960 und 2000 durchgeführt wurden.
  • Streuobstwiesen können durch Flurbereinigung nachhaltig verbessert und gesichert werden, wie in der Stettener Kammerforstheide deutlich wird. Ein weiteres Verfahren wird derzeit am Rotenbühl zwischen Winnenden und Leutenbach eingeleitet.
  • Auch in zersplittertem Privatwald mit Erschließungs- und Neuordnungsbedarf eignet sich Bodenordnung durch Flurbereinigung.
  • Flurneuordnung kann Projekte des Naturschutzes, wie Bachrenaturierungen, unterstützen.
  • Einzelne Grundstücke können schnell und einfach den Eigentümer wechseln mit dem Instrument „Freiwilliger Landtausch“.

Auskunft zu Flurbereinigungsverfahren gibt der Fachbereich Flurneuordnung im Landratsamt unter Telefonnummer: 07151 501-2100 oder im Internet unter www.rems-murr-kreis.de/fno

(mk/05.10.2016)

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