Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 08.03.2023

Neue Chancengleichheitsbeauftragte im Landratsamt

Die neue Chancengleichheitsbeauftragte im Landratsamt Rems-Murr-Kreis heißt Larissa Zimmermann. Die 27 Jahre alte, studierte Verwaltungsmitarbeiterin hat das Amt bereits am 1. Dezember 2022 übernommen und wurde den Mitarbeitenden nun aus Anlass des Weltfrauentags am Mittwoch, 8. März, offiziell vorgestellt. Zuvor hatte die Kommunikationsdesignerin Julia Gonser das Amt fünf Jahre lang innegehabt.

Larissa Zimmermann arbeitet seit April 2018 als Leiterin des Teams Personalentwicklung, Ausbildung und Gesundheitsmanagement – die Themen innerhalb ihres neuen Amtes sind ihr daher bereits vertraut. Künftig ist sie zentrale Ansprechpartnerin im Landratsamt und im Kreis zu allen Belangen hinsichtlich der Gleichstellung. „Ich freue mich sehr, das Thema mit meiner bisherigen Tätigkeit ganzheitlich betrachten zu können – intern wie extern. Damit können wir den Kreis ein Stückchen lebenswerter machen“, sagt Larissa Zimmermann.

Auch für den Landrat Dr. Richard Sigel spielt das Amt der Chancengleichheitsbeauftragten eine große Rolle. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch mir persönlich ein sehr wichtiges Anliegen. Ich weiß, wie schwierig es manchmal sein kann, alles unter einen Hut zu bekommen“, sagt Sigel. Daher lege er großen Wert darauf, dass die verschiedensten Bedürfnisse aller Mitarbeitenden gut vertreten würden. „Frau Zimmermanns bisherige Tätigkeit in ihrer Stellung ist täglich auf die unterschiedlichen Lebensphasen der Mitarbeitenden ausgerichtet. Daher hat sie ein gutes Gespür dafür, wo der Schuh drückt, und sie wird ihr neues Amt sicher bestens erfüllen“.

Nach dem am 27. Februar 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg muss es in allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Damit wurde das Chancengleichheitsgesetz von 2005 abgelöst.

(cb/08.03.2023)

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