Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 31.08.2022

Landkreis sucht dringend Wohnraum für Geflüchtete

Die Zahl der Geflüchteten, die in den Rems-Murr-Kreis kommt, ist zuletzt massiv angestiegen. Deshalb sucht die Ladkreisverwaltung dringend nach Wohnraum. Gesucht werden größere Einheiten, in denen mindestens 30 Personen untergebracht werden können – und dies möglichst schnell.

Besonders gefragt sind Immobilien, die bereits eine Zimmer-Struktur haben: Etwa Hotels, Gaststätten, frühere Wohnheime, Vereinsheime o.ä. Ebenso möglich wären Bürogebäude, Industrie-Immobilien und Hallen sowie strukturähnliche Gebäude – wie Keltern. Die Unterkünfte sind auch dann für den Landkreis interessant, wenn diese nur temporär zur Verfügung stehen. Die Mindestnutzungsdauer sollte aber einen Monat betragen.

Wer dem Landkreis eine geeignete Liegenschaft anbieten möchte, kann sich an Marcus Laderer vom Landratsamt wenden, unter m.laderer(@)rems-murr-kreis.de oder Telefonnummer: 07151/501 1457.

Einzelne Wohnungen sind für den Landkreis weniger geeignet – außer diese eignen sich für eine barrierefreie Unterbringung von Geflüchteten. Grundsätzlich könnten alle verfügbaren Wohnungen jedoch für die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung interessant sein, da auch diese ukrainische Geflüchtete unterbringen müssen. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Stadt oder Gemeinde die Wohnung zu diesem Zweck anmietet und dann mit Geflüchteten belegt.

Geflüchtete aus der Ukraine können weiterhin auch privat untergebracht werden

Natürlich besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, Geflüchtete aus der Ukraine direkt privat in den eigenen Räumlichkeiten unterzubringen – also ohne vorherige Anmietung durch eine Behörde. Dabei sind keine rechtlichen Hürden zu beachten.

Wer ukrainische Geflüchtete in seinen privaten Räumlichkeiten unterbringen kann – egal ob in einer gesamten Wohnung oder bspw. nur einem Zimmer – wendet sich bitte an Unterbringungsmanager Frank Polachowski unter f.polachowski(@)rems-murr-kreis.de oder Telefonnummer: 07151/501 1105. Das Landratsamt sorgt natürlich dafür, dass gegebenenfalls bestehende Anforderungen der Anbieter von privatem Wohnraum bei der Vermittlung bzw. Auswahl der ukrainischen Geflüchteten erfüllt werden – beispielsweise keine Personen mit Haustieren.

Natürlich kann bei längerfristiger privater Unterbringung von Geflüchteten auch ein normales Mietverhältnis zwischen Wohnungsgeber und den Geflüchteten geschlossen werden. Das Jobcenter Rems-Murr-Kreis übernimmt dabei die Miete und Nebenkosten, wenn sich diese in einem angemessenen Rahmen bewegen und die Geflüchteten diese nicht vom eigenen Einkommen oder Vermögen finanzieren können.

Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter www.rems-murr-kreis.de/ukraine

(keck/31.8.22)

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