Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 14.12.2021

Inzidenz fünf Tage unter 500: Ausgangssperre für Nicht-Immunisierte aufgehoben

Der Rems-Murr-Kreis hat fünf Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 500 unterschritten / Die Lockerungen gelten ab Mittwoch, 15. Dezember, 0 Uhr

Seit Freitag, 10. Dezember, liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis unter dem Wert von 500. Damit sind nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes die Ausgangssperren für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen aufgehoben (Link zur Bekanntmachung).

„Die Inzidenzwerte sinken derzeit, aber gleichzeitig steht uns die Ausbreitung der Omikron-Variante bevor. Auch die Mitarbeitenden in unseren Kliniken sind weiterhin am Limit, da die Zahl der Intensivpatienten weiter hoch ist“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. Die Covid-Patienten, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen, sind fast alle nicht geimpft. „Nutzen Sie daher die zahlreichen Impfangebote in unserem kreisweiten Buchungsportal für Impftermine. Wir bieten bewusst ein breites und niederschwelliges Netzwerk im gesamten Landkreis an: Von der Arztpraxis über Impfstützpunkte bis hin zu mobilen Aktionen.“

Ab Mittwoch, 15. Dezember, 0 Uhr gelten im Rems-Murr-Kreis folgende Lockerungen:

Nicht-immunisierten Personen ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags wieder gestattet.

Hintergrund:

Mit dem zweimaligen Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 500 liegen die Voraussetzungen für das Gelten der des § 17a der Corona-Verordnung des Landes vor. Das Gesundheitsamt hat dies am 28. November festgestellt und auf der Homepage des Landratsamts ortsüblich bekannt gemacht. Die Einschränkungen galten seit 29. November. Ausschlaggebend sind die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt jeden Abend veröffentlicht.

Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 500 liegt, so gelten die Regelungen zu Zugangsbeschränkungen und Ausgangssperre ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt nicht mehr.

Informationen und FAQ zur aktuellen CoronaVO finden sich hier.

(keck/14.12.21)

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