Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 24.11.2021

15. Projektaufruf LEADER Schwäbischer Wald

Karte des LEADER-Aktionsgebiets Schwäbischer Wald
Karte des LEADER-Aktionsgebiets Schwäbischer Wald

Interessierte können ab Montag, den 22. November, einen Antrag bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt abgeben. Es können Anträge für Modul 1: Kommunale Projekte, Modul 2: Private Projekte, Modul 3: LPR, Modul 4: IMF und Modul 5: Private, nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur berücksichtigt werden. Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten endet am 17. Dezember 2021. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 18. Januar 2022.

Für diesen 15. Projektaufruf stehen folgende Fördermittel zur Verfügung:

  • Budget EU-Mittel: 95.000 € sowie zzgl. Rückflussmittel
  • Budget ELR-Mittel: nach Bedarf
  • Budget LPR-Mittel: 150.000 €
  • Budget IMF-Mittel: 7.000 €
  • Budget Kunst & Kultur: 15.000 €

Es können Vorhaben für die sieben Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden:

  • Wohnen und Leben
  • Demographischer Wandel
  • Attraktive Familienregion
  • Mobilität
  • Natürliche Ressourcen
  • Nachhaltiger Tourismus
  • Wirtschaft

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein müssen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten. 
Auch die LPR-, Kunst & Kultur- und IMF-Mittel werden vorbehaltlich ausgeschrieben. Erst nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob die Fördermittel für die entsprechenden Module bereitstehen.

Die Projekte dürfen noch nicht begonnen worden sein. Nach Beschluss durch den Auswahlausschuss muss der Antrag auf Bewilligung bis spätestens 01. April 2022 bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Förderung. Dies umfasst u. a. alle erforderlichen Genehmigungen sowie drei Vergleichsangebote je Kostenposition.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 €. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 €. 
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement Schwäbischer Wald zur Beratung wird empfohlen.

 

Kontakt Regionalmanagement Schwäbischer Wald

j.ernst.leader(@)murrhardt.de

Telefonnummer: 07192 213-270

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/aktuelles