Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 29.10.2021

Steigende Flüchtlingszahlen: Kreis und Kommunen wappnen sich

Nachdem das Land lange auf einen Abbau der Kapazitäten gedrängt hat, müssen wieder Unterkünfte aufgebaut werden / Landrat sieht den Rems-Murr-Kreis dennoch gut gerüstet

Die Zahl der Flüchtlinge, die im Rems-Murr-Kreis ankommen, hat sich zuletzt verdoppelt. Das teilt Landrat Dr. Richard Sigel in einem Schreiben den Städten und Gemeinden mit. „Im Rems-Murr-Kreis stellen wir uns schon immer der humanitären Verpflichtung, die uns die weltpolitische Lage aufdrängt“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel und betont, dass der Landkreis aus der Flüchtlingskrise der Jahre 2015/2016 gelernt hat. „Wir setzen mit unserem Konzept zur Flüchtlingsunterbringung schon lange auf funktionierende Strukturen und stimmen uns dazu eng mit den Städten und Gemeinden ab“, betont Landrat Dr. Sigel.

Ein aktueller Brandbrief der für Justiz und Migration zuständigen Ministerin Marion Gentges lässt jedoch darauf schließen, dass das Land bei der Erstunterbringung von Flüchtlingen bald am Limit sein könnte und dann wieder schneller in die Fläche verteilt. Eine schnelle Weiterverteilung durch das Land könnte auch im Rems-Murr-Kreis zu Engpässen führen. Laut der Justizministerin müssen allerdings nun alle drei Ebenen wieder Kapazitäten aufbauen: Das Land, die Kreise und die Kommunen.

Der Rems-Murr-Kreis nimmt das Land insoweit beim Wort und vertraut darauf, dass die entsprechenden Vorbereitungen auch in der Landeserstaufnahme schnellstmöglich getroffen werden. Ebenso fordert der Landrat eine dauerhafte Fortsetzung der Spitzabrechnung, das bedeutet: Statt einer immer wieder angedachten Rückkehr zur pauschalen Finanzierung müssen die Landkreise die beim nun notwenigen Aufbau tatsächlich entstehenden Kosten mit dem Land abrechnen können.

Hintergrund: Vorhaltereserven wurden kontinuierlich reduziert

Seit 2017 hat das Land den Landkreisen die Vorhaltereserven in der Flüchtlingsunterbringung kontinuierlich reduziert. Die Auslastung musste seit 2020 bei mindestens 80 Prozent liegen, sonst wäre der Landkreis auf den Kosten sitzen geblieben. Stattdessen würde das Land Kapazitäten als Puffer schaffen, so das Versprechen, das jetzt auf eine Bewährungsprobe gestellt sein könnte.

(keck/29.10.21)

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