Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 06.06.2021

Weitere Öffnungen im Rems-Murr-Kreis seit 8. Juni

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Die 7-Tage-Inzidenz liegt am Sonntag, 6. Juni, bei 34. Maßgeblich für weitere Lockerungen sind die Inzidenzen, die das RKI täglich verkündet. Diese orientieren sich an den Landkreiszahlen des Vortags. Sprich: Die Kreisverwaltung weiß schon am Sonntag, dass der offizielle RKI-Wert von Montag unter 50 liegt – den fünften Tag in Folge.

Nach deroffiziellen Bekanntmachung am Montag kommt es dann am Dienstag, 8. Juni, zu weiteren Öffnungen nach der Corona-Verordnung.

Neben den Lockerungen bei einer Inzidenz unter 50 treten zeitgleich die Regeln der Öffnungsstufen 2 und 3 in Kraft.

  • Damit dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
  • Für den Einzelhandel entfallen Click & Meet sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Masketragen sind jedoch weiterhin notwendig.
  • Kulturveranstaltungen in Opern, Theater und Kinos sind außen und innen mit einer begrenzten Personenzahl wieder möglich.
  • Auch kontaktarmer Sport in Sportstudios ist wieder erlaubt.
  • Die Gastronomie darf bis 1 Uhr nachts öffnen.
  • Archive, Büchereien, Galerien und Museen dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Mehr Infos auch zu den dann geltenden Regeln unter diesem Link.  

Das gilt für Schulen bei stabiler Inzidenz unter 50:

Bei den Lockerungen im Bereich Schulen bei einer Inzidenz unter 50 gilt, dass diese erst am zweiten Tag nach Bekanntmachung in Kraft treten. Das ist im Rems-Murr-Kreis am Mittwoch, 9. Juni der Fall. Dann gilt u. a.:

  • Die Schulen kehren zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück.
  • Das heißt: Präsenzunterricht, Masken- und Testpflicht. Das Abstandsgebot ist im Klassenraum grundsätzlich nicht mehr einzuhalten, soweit die örtlichen Verhältnisse dies nicht zulassen.
  • Sport im Freien im Klassenverbund sowie Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.

Öffnungen mit der „3G-Regel“

Die Öffnungen sind aktuell noch eng an die „3G-Regel“ geknüpft: Geimpft –Genesen –Getestet. Getestet zu werden, ist im Landkreis mit seinem flächendeckenden Netz an Schnelltestzentren (über 200 Testzentren sind in COSAN eingebunden) und überwachten Testmöglichkeiten in vielen Betrieben und dem digitalen Nachweis mit RMK-COSIMA sehr niederschwellig möglich. Über die App können Testtermine gebucht und die Testergebnisse ganz einfach und digital zur Eintrittskarte für die Gastronomie oder das Freibad werden.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.  

Zusätzliche Öffnungsperspektiven

Am Sonntag, 6. Juni, unterschreitet die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis bereits zum dritten Mal die 35er Schwelle. Sollte die 7-Tagesinzidenz auch am Montag und Dienstag unter 50 liegen, würden am Donnerstag, den 10. Juni, weitere Öffnungsschritte in Kraft treten. In vielen Bereichen entfiele dann die Testpflicht. Lockerungen gäbe es zudem für Feiern im Gastgewerbe, Messen und Ausstellungen sowie Kultur- und Vortragsveranstaltungen.

(ries/6.6.21)

Informationsicon
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