Artikel vom 21.04.2021
Widerruf der Allgemeinverfügung über die amtliche Feststellung des Rems-Murr-Kreises zur Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens vom 12.04.2021
Die nächtliche Ausgangssperre hat nun eine andere rechtliche Grundlage. Daher wird die amtliche Feststellung des Rems-Murr-Kreises zur Entwicklung des lokalen Infektionsgeschehens vom 12.04.2021 widerrufen.
Wichtig: Es gilt weiterhin die nächstliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Mehr Infos hier.
Den Text der widerrufenen Allgemeinverfügung vom 12.4.2021 finden Sie hier. (PDF-Datei)