Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Sandra Thamm
Artikel vom 21.04.2020

Schutzmasken: Mach mit! Schrittweise Lockerung der Corona-Regeln

Grafik: Landratsamt Rems-Murr-Kreis

 Trotz schrittweiser Lockerungen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie bleiben die Rathäuser im Landkreis und das Landratsamt bis mindestens 4. Mai im eingeschränkten Dienstbetrieb. Die Städte und Gemeinden sowie die Landkreisverwaltung setzen weiterhin auf Terminvergaben zur Bearbeitung dringlicher Anliegen. Das ist das Ergebnis einer Absprache zwischen Landrat Dr. Richard Sigel, der Oberbürgermeisterin Gabriele Zull, den Oberbürgermeistern und dem Sprecher der Bürgermeister Thomas Bernlöhr für die Städte und Gemeinden im Kreis.

„Die Eindämmung der Pandemie und der Gesundheitsschutz haben dabei weiterhin höchste Priorität", betont Landrat Dr. Richard Sigel.

Wichtig ist: Die Verwaltungen im Kreis können – nach aktuellem Stand – bis mindestens 4. Mai grundsätzlich nur mit Termin betreten werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vorab mit dem jeweiligen Amt einen Termin zu vereinbaren. Zudem bitten der Landkreis, die Städte und Gemeinden darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Zusammenhang gebeten, nach Möglichkeit einen Mundschutz zu tragen. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden hatten bereits Anfang April bei zwei Unternehmen aus dem Landkreis Mundschutz für die Mitarbeitenden in Auftrag gegeben. Die Mitarbeiter des Landratsamts werden ab Montag mit Schutzmasken ausgestattet sein und diese im Kundenkontakt konsequent tragen.

 

KfZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstellen vergeben wieder verstärkt Termine

Seit 17. März waren in den Zulassungsstellen Backnang und Schorndorf nur Termine für Autohäuser und für Privatpersonen mit besonders dringenden Anliegen möglich.

Ab Montag, 20. April, wird dieses Angebot nun schrittweise erweitert: Privatpersonen können – nach Vereinbarung eines Termins – in den Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Schorndorf und Backnang kommen. Dies ist

aufgrund der zusätzlich getroffenen Schutzmaßnahmen möglich. Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin dringende Fälle bei der Terminvergabe vorrangig behandelt werden, sodass Wartezeiten nicht immer vermeidbar sein werden.

Ab Montag, 27. April, können Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu den Außenstellen in Schorndorf und Backnang auch wieder in die Kfz-Zulassungsbehörde in Waiblingen kommen – jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Auch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Waiblingen werden die Kapazitäten der Terminvergabe ab dem 27.04.2020 ausgebaut. Ab dann sind Vorsprachen nach Terminvereinbarung nicht mehr nur in dringenden Notfällen möglich. Dennoch wird auch hier eine Priorisierung nötig sein.

So vereinbaren Sie einen Termin:

KfZ-Zulassungsstelle: Bitte vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de. Bitte geben Sie dabei den Grund des Besuchs und die jeweilige Dienststelle an. Telefonisch sind die Zulassungsstellen zu den gewohnten Zeiten zudem wie bislang weiterhin für Anfragen und Auskünfte zu erreichen.

Führerscheinstelle: Bitte vereinbaren Sie Termine per Mail unter fahrerlaubnis@rems-murr-kreis.de.

Alle anderen Ämter können Sie im Rahmen des eingeschränkten Dienstbetriebs telefonisch oder per Mail kontaktieren. Weitere Informationen auf www.rems-murr-kreis.de

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/aktuelles