Rückkehr zur Warnstufe: Ab 28. Februar kein 3G mehr im Landratsamt
Bitte möglichst vorab Termin vereinbaren – außer für Führerschein- und Zulassungsstelle
Nachdem in Baden-Württemberg seit Mittwoch, 23. Februar, wieder die Corona-Warnstufe gilt, passt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis seine Regelungen für den Publikumsverkehr an. Ab Montag, 28. Februar, gilt für Kundinnen und Kunden des Landratsamtes die 3G-Pflicht nicht mehr. Kundinnen und Kunden dürfen somit die Gebäude des Landkreises betreten, ohne einen Nachweis vorzulegen.
Dennoch bitte die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum, vorab möglichst einen Termin zu vereinbaren. Dies ist in vielen Bereichen des Landratsamts auch online möglich. Anders ist es bei den Führerschein- und Zulassungsstellen: Kundinnen und Kunden können weiterhin spontan ohne Termin vorbeikommen.
Für die Mitarbeitenden des Landratsamts gilt weiterhin – wie bei allen Arbeitgebern – die 3G-Pflicht.
(keck/25.2.22)