Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 24.02.2021

Landrat Dr. Sigel verleiht das Bundesverdienstkreuz an Inge Schneider

Landrat Dr. Sigel (dritter von links) verlieh im Beisein von Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July und Bürgermeister Gerhard Häuser das Bundesverdienstkreuz an Inge Schneider. Foto: Dominik Thewes/Gemeinde Schwaikheim
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Inge Schneider

24 Jahre Engagement in der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, darunter mehrere Jahre als Präsidentin des Kirchenparlaments – für diesen herausragenden Einsatz hat Inge Schneider aus Schwaikheim am 23. Februar 2021 das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen bekommen. Die Verleihung nahm Landrat Dr. Richard Sigel im Auftrag von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Beginn einer Gemeinderatssitzung in Schwaikheim vor. Die Verleihung des Verdienstkreuzes in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates mag darum zwar ein ungewöhnlicher Rahmen sein, unbegründet ist er nicht. Unter den aktuellen Corona-Bedingungen war es vielmehr die beste Möglichkeit, diesen würdevollen Anlass feierlich zu begehen.

Bürgermeister Gerhard Häuser würdige in seiner Begrüßung die „Ur-Schwaikheimerin“ als Bindeglied zwischen Kirche und Gemeinde. "Wir schätzen uns in Schwaikheim glücklich, einen Menschen wie Sie zu haben, der sich nicht vor schwierigen ethischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen weg duckt, sondern der auf der Suche nach Lösungen mutig voranschreitet!" Auch, wenn die Ursprünge woanders lagen, so habe Inge Schneider doch wesentlich dazu beigetragen, dass in ihrem Heimatort eine "besonders ausgeprägte, besonders starke, ja, schlicht eine besondere Ökumene" gelebt wird, betonte Häuser.

Angesichts der Verdienste der Geehrten innerhalb der Kirche nahm auch Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July an der Verleihung teil und sagte in seiner Laudatio: „Inge Schneider ist eine Frau, die Verantwortung übernimmt. Ohne solche zugleich analysierenden und verbindenden Menschen würde das Zusammenleben in der Gesellschaft und auch in der Landeskirche nicht gelingen. Sie hat in ihrer geprägten Frömmigkeit, die sich aber auch im Lauf der Jahrzehnte sicher verändert hat, gerade als Synodal-Präsidentin, den Weg gesucht, vom Glauben in der Öffentlichkeit unserer Gesellschaft zu sprechen.“

Landrat Dr. Richard Sigel betonte die enge Zusammenarbeit der weltlichen und der kirchlichen Gemeinden im Rems-Murr-Kreis. Dabei gebe es viele Gemeinsamkeiten und geteilte Überzeugungen: „Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit sind die zentralen Werte, die Staat und christliche Kirchen gleichermaßen teilen. Sie bilden das Fundament.“ In diesem Sinne würdigte der Landrat den Einsatz von Inge Schneider gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. „Das Bundesverdienstkreuz am Bande ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Auszeichnung“, betonte der Landrat bei der Verleihung. „Nur rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland erhält sie – darunter viele Prominente, und vor allem: Männer. Ich persönlich freue mich, dass Sie, liebe Frau Schneider, den Frauenanteil, der bisher leider immer nur bei einem Drittel der Auszeichnungen lag, erhöhen.“

Als Synodalpräsidentin war Inge Schneider das ehrenamtliche Gegenüber des Landesbischofs. Und so will sie die Auszeichnung auch verstanden wissen als Würdigung aller ehrenamtlich Mitarbeitenden in den unterschiedlichen Bereichen der Landeskirche. Mit Sorge beobachtet Inge Schneider, die auch eine Zeit lang in Tansania gelebt hat, dass die christliche Prägung in unserer Gesellschaft nachlasse und die gegenseitige Achtung abnehme. „Deshalb ist es unsere Aufgabe, für das christliche Menschenbild in der Öffentlichkeit werbend einzutreten.“

Hintergrund: Das Bundesverdienstkreuz

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in acht Stufen verliehen. Das Verdienstkreuz am Bande, das Inge Schneider erhalten hat, ist die Erstauszeichnung. Es werden pro Jahr nur zwischen rund 1.000 und 1.400 solcher Auszeichnungen verliehen, davon meist doppelt so viele an Männer wie an Frauen.

(keck/24.2.21)

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