Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 10.05.2022

Gesetzesänderung: Zukünftig erhalten aus der Ukraine geflüchtete Menschen finanzielle Leistungen vom Jobcenter

Aufgrund einer geplanten Gesetzesänderung sollen vor dem Krieg aus der Ukraine geflüchteten Menschen bei Hilfebedürftigkeit ab dem 1. Juni 2022 SGB II-Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das gilt sowohl für die Gewährung existenzsichernder Leistungen des täglichen Bedarfs und der Miete, als auch mit Blick auf die Beratung für die Themen Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung.
Das Jobcenter bereitet sich derzeit intensiv auf den anstehenden Systemwechsel vor und stimmt sich dabei eng mit den bislang zuständigen Stellen im Ausländeramt des Landkreises ab. So wurden bereits Ende April alle ukrainischen Geflüchteten, die derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, persönlich angeschrieben und über die anstehenden Veränderungen informiert.
Die Frage, ob es Übergangsregelungen geben wird, beispielsweise für Geflüchtete, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, ist derzeit Gegenstand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Unabhängig davon ist es jedoch ratsam, bereits jetzt aktiv zu werden.
„Damit wir den Übergang zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ab dem 1. Juni nahtlos sicherstellen können, ist es jetzt vor allem wichtig, dass sich die Menschen möglichst rasch bei uns melden“, appelliert Karsten Bühl, Geschäftsführer des Jobcenters Rems-Murr, an alle Betroffenen.
Die Beantragung von Leistungen beim Jobcenter ist auf unterschiedlichen Wegen, sowohl persönlich als auch online oder per E-Mail, möglich.
Voraussetzung ist eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde, sowie eine Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes; ebenso ein Konto bei einer deutschen Bank.

Zur persönlichen Antragstellung hat das Jobcenter für ukrainische Geflüchtete neben den regulären Öffnungszeiten an allen Standorten zusätzliche Zeitfenster eingerichtet. Betroffene können ab sofort immer von Montag bis Mittwoch zwischen 13:00 und 15:30 Uhr ohne Termin bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle vorsprechen:

• Im Jobcenter 71332 Waiblingen, Mayenner Str. 60, wenn Sie in Waiblingen, Fellbach, Weinstadt, Winnenden, Kernen, Schwaikheim oder Leutenbach wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen: Jobcenter-Rems-Murr.711(@)jobcenter-ge.de

• Im Jobcenter 71522 Backnang, Rosslauf 1,wenn Sie in Backnang, Großaspach, Burgstetten, Kirchberg, Auenwald, Weissach im Tal, Allmersbach im Tal, Althütte, Oppenweiler, Sulzbach, Murrhardt, Spiegelberg oder Großerlach wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen: Jobcenter-Rems-Murr.Backnang(@)jobcenter-ge.de

• Im Jobcenter 73614 Schorndorf, Karlstraße 3, wenn Sie in Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Urbach, Plüderhausen, Alfdorf, Berglen, Kaisersbach oder Welzheim wohnen.
E-Mail für Antragsunterlagen: Jobcenter-Rems-Murr.713E(@)jobcenter-ge.de

Allgemeine Anfragen können darüber hinaus per Mail an das Postfach Jobcenter-Rems-Murr.Ukraine-Hilfe(@)jobcenter-ge.de gerichtet werden. Telefonisch ist das Jobcenter Rems-Murr unter Telefonnummer: 07151 9519 670 zu erreichen. Weitere
Informationen finden Sie auch unter www.jobcenter-rems-murr.de.

Wichtiger Hinweis zur Zuständigkeit für geflüchtete Menschen über 65 Jahre: 
Personen, welche die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr) erreicht haben und Leistungen zur Existenzsicherung benötigen, fallen nicht in die Zuständigkeit des Jobcenters. Dieser Personenkreis kann beim Landratsamt Waiblingen, Amt für Soziales und Teilhabe, Fachbereich Sozialhilfe, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen. Fragen zur Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB XII können per Mail an sozialhilfe(@)rems-murr-kreis.de gerichtet werden.

Text: Agentur für Arbeit Waiblingen (barth/13.05.22)

Informationsicon
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