Entdecken.
Genießen. Leben.
EU-Mittel helfen, Benachteiligte im Kreis in Arbeit zu bringen
EU-Mittel helfen, Benachteiligte im Kreis in Arbeit zu bringen
ESF-Arbeitskreis des Rems-Murr-Kreises formuliert Ziele für die Jahre 2019 und 2020 / Träger sind aufgerufen, sich bis 30. September zu bewerben.
Im Rems-Murr-Kreis können sich Projektträger im Rahmen der ESF-Ausschreibung um Fördermittel aus dem regionalen Europäischen Sozialfonds bewerben. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union im Bereich der Arbeitsmarktpolitik.
Der Fokus liegt in der aktuellen Förderperiode auf Personengruppen in sozialen Problemlagen. Die Projekte müssen eines der beiden Ziele erfüllen, welche der ESF auf regionaler Ebene verfolgt und die vom ESF-Arbeitskreis für die Förderjahre 2019 und 2020 ausgeschrieben sind:
· Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
· Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Für das Ziel „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit“ sind aktuell nur zweijährige Projekte ausgeschrieben, beim Ziel „Vermeidung von Schulabbruch“ ist wahlweise eine ein- oder zweijährige Projektlaufzeit möglich.
Projektträger können sich bis zum 30. September für eine ESF-Förderung bewerben, die Anträge sind bei der L-Bank einzureichen. Die Antragstellung muss über das webbasierte ELAN-Antragsformular erfolgen, das auf der Internetseite www.esf-bw.de im Bereich „Förderung beantragen und umsetzen“ abrufbar ist.
Informationen zur Ausschreibung sowie der Link zum webbasierten ELAN- Antragsformular sind auf der Homepage des Rems-Murr-Kreises (www.rems-murr-kreis.de) im Bereich „Wirtschaft/Wirtschaftsförderung/ Förderprogramme“ abrufbar.
Ansprechpartnerin ist Ruth Deichmann, Geschäftsführerin des ESF-Arbeitskreises (r.deichmann@rems-murr-kreis.de, Telefon: 07151 501-1216).
Hintergrund:
Der Europäische Sozialfonds unterstützt im Rems-Murr-Kreis Projekte zur Förderung der Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung mit jährlich 480.000 Euro.
Zu den Zielgruppen der aktuellen Projekte zählen unter anderem Personengruppen, deren individuelle Lebensgeschichte oftmals mit Sucht, Überschuldung oder einem persönlichen Schicksalsschlag verbunden ist. Alleinerziehende sowie Personengruppen ohne abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere mit Migrationshintergrund, mit psychischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen zählen dazu. Zielgruppe sind aber auch Jugendliche, die nicht mehr am Schulbesuch teilnehmen und durch die Regelsysteme nicht angesprochen werden.
(stk, 04.07.18; Bild: ESF)