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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 01.03.2017

Keine Sanierung für die Landesstraße 1120 in Sicht

Keine Sanierung für die Landesstraße 1120 in Sicht

Minister Hermann: Sanierung nur „mittelfristig“ möglich. Streckenabschnitt auf der landesweiten Priorisierungsliste nur auf Rang 2.210 von 2.291 (Stand 2012)

In einem Brandbrief aufgrund des schlechten straßenbaulichen Zustands der L 1120 hatte sich Landrat Richard Sigel Ende 2016 erneut an Verkehrsminister Hermann gewandt. Alleine im Jahr 2016 hatten sich zwischen Berglen-Stöckenhof und dem Dimitrov-Kreisverkehr (Königsbronnhofkreisel) zwölf Verkehrsunfälle ereignet. Die Bilanz ist erschreckend. Die Unfälle forderten ein Menschenleben, einen Schwerverletzten sowie mehreren Leichtverletzte. Die Straße wurde in einer neuen Gefahrenkategorie eingestuft, als Unfallhäufungslinie. Sigel mahnt gemeinsam mit Bürgermeister Maximilian Friedrich aus Berglen, der bereits Ende des Jahres 2015 eine interkommunale Initiative der Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Berglen und Rudersberg initiiert hatte, den dringlichen Handlungsbedarf zur Sanierung der L 1120 an und appelliert, den Straßenabschnitt in der Dringlichkeitsliste des Landes höher zu priorisieren.

Das Antwortschreiben von Minister Hermann ist ernüchternd. Zwar bedauert Hermann das zugenommene Unfallgeschehen, verweist aber auf das im Landesschnitt unterdurchschnittliche Verkehrsaufkommen. Mit Blick auf die landesweit konkurrierenden Projekte könne daher der geforderte abschnittsweise Ausbau derzeit nicht realisiert werden. “Die noch gültige Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) aus dem Jahr 2012 sieht für die L 1120 zwischen Stöckenhof und Rettichkreisel einen 600 Meter langen Sanierungsabschnitt nahe des Rettichkreisels vor” so Hermann. “Dieser liegt in der landesweiten Priorisierungsliste auf Rang 2.210 von insgesamt 2.291 Sanierungsabschnitten.” Bei dieser Einordnung sei eine Sanierung nur mittelfristig möglich. Eine neue Zustandserfassung und Bewertung, die im April 2017 vorliege, könne eventuell eine Neubewertung möglich machen. Hermanns Lösungsvorschlag: Der Kreis solle durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen) auf die erhöhte Gefährdungslage reagieren.

Landrat Sigel und Bürgermeister Friedrich bedauern den Verweis auf eine fünf Jahre alte Straßenzustandserfassung und das geringe Verkehrsaufkommen und appellieren an das Ministerium, das aktuelle, seit Jahren zunehmende Unfallgeschehen stärker zu gewichten. “Trotz sprudelnder Haushaltsmittel werden Seitens des Landes bedauerlicherweise keine ausreichenden Finanzierungsmittel zur Sanierung und zum Ausbau der Landesstraßen zur Verfügung gestellt”, so Sigel. „Leittragende sind die Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Einwohner der angrenzenden Kommunen“, so Bürgermeister Friedrich.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten hat die Landkreisverwaltung versucht, auf die neue Gefährdungslage zu reagieren.  Als zuständige Verkehrsbehörde hat das Landratsamt im Januar 2017 eine Verkehrskommission mit Vertretern des zuständigen Baureferats des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Polizeipräsidiums Aalen, der Gemeinde Berglen sowie des Fachbereichs Straßenbau des Landratsamtes einberufen, um weiter straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Übereinstimmend stellten die Fachleute vor Ort fest: “Die vom Ministerium vorgeschlagene weitere Geschwindigkeitsbegrenzung (momentan 100 km/h) ist nicht zielführend.” Sie vermittle dem Verkehrsteilnehmer fälschlicherweise, dass die angegebene Geschwindigkeit jederzeit gefahren werden könne, was aufgrund des sehr schlechten Straßenzustandes pauschal nicht angeordnet werden könne. Vielmehr erscheint es daher aus Sicht des Landkreises und der beteiligten Fachbehörden zielführender, auch weiterhin mit Gefahrenzeichen (Streckenschäden) an die Verkehrsteilnehmer zu appellieren, ihre Fahrtgeschwindigkeit auf ein verkehrssicheres Maß herabzusetzen, um jederzeit ihr Fahrzeug beherrschen zu können. Darüber hinaus hat die Verkehrskommission beschlossen, die Randmarkierungen zu erneuern und im Kurvenbereich, soweit eine ausreichende Fahrbahnbreite vorhanden ist, zur besseren Linienführung eine Mittelmarkierung anzubringen. Zudem soll im Verlauf der circa zwei Kilometer langen Strecke wiederholt auf die Straßenschäden hingewiesen werden.

(saw/1.3.17)