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Autor: Martina Keck
Artikel vom 22.06.2026

AWRM erhält rund 1,6 Millionen Euro an EU-Hilfen

Die intensiven Bemühungen von AWRM und Landkreis tragen Früchte

Nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis im Frühjahr 2024 hat die Abfallwirtschaft Rems-Murr (AWRM) zur Bewältigung der enormen Abfallmengen schnell, pragmatisch und unbürokratisch gehandelt. „Unsere Devise war in dieser Ausnahmesituation: Problem lösen, nicht zusätzliche Probleme schaffen. Wir hätten vor zwei Jahren all den Müll nicht so schnell aus den Straßen bekommen, hätten wir bei jeder LKW-Ladung Sperrmüll und Schlamm erst gefragt, wer trägt denn die Kosten der Entsorgung“, so Landrat Dr. Richard Sigel. „Es freut mich umso mehr, dass die für dieses pragmatische Vorgehen entstandenen Kosten in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro jetzt ersetzt werden. Die AWRM hatte eine Förderung über den Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) beantragt, die jetzt vom Regierungspräsidium Stuttgart bewilligt wurde“, so der Landrat.

Dass diese Möglichkeit genutzt werden kann, ist auch das Ergebnis intensiver Bemühungen von AWRM und Landkreis. Insbesondere durch das sehr frühzeitige Melden des Landkreises auch an die Europäische Union, dass wir dringend Mittel für die Beseitigung der Schäden benötigen, konnte ein beachtlicher Teil der Fördersumme der EU-Mittel für Baden-Württemberg in den Rems-Murr-Kreis gelenkt werden. „Es freut mich, dass das größte Stück des Kuchens an den Rems-Murr-Kreis ging, denn wir waren besonders stark betroffen“, so der Landrat.

„Bereits 2024 haben wir die Landeshilfen für den Regierungsbezirk Stuttgart zusammengeführt und koordiniert – und zwar pragmatisch und flexibel, damit die Hilfe schnell in den betroffenen Kommunen ankam. Dass wir nun mit dieser Förderung dem stark betroffenen Rems-Murr-Kreis weiteres Geld aus dem Europäischen Solidaritätsfonds zur Verfügung stellen konnten, ist angesichts der Dimension des damaligen Schadensereignisses und des großartigen Einsatzes aller Stellen vor Ort eine sehr gute Nachricht. Diese EU-Förderung ist eine wichtige Entlastung für den kommunalen Haushalt“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Die Regierungspräsidentin fügte hinzu, dass das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit auch andere EUSF-Anträge für weitere betroffene Kommunen abwickle.

Außergewöhnliche Belastung nach Hochwasser und Starkregen 2024

Die beantragte Unterstützung steht im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Einsatz der AWRM nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis im Rems-Murr-Kreis. Innerhalb kürzester Zeit musste eine funktionierende Entsorgungslogistik für die großen Mengen an Hochwasser-Sperrmüll aufgebaut werden.

Die AWRM koordinierte dabei unter anderem die Stellung von Containern in betroffenen Kommunen, organisierte Straßensammlungen mit Press- und Kranfahrzeugen und stimmte sich eng mit den Städten und Gemeinden sowie zahlreichen Entsorgungsdienstleistern ab. Auch umliegende Landkreise wurden um Unterstützung gebeten. Zugleich bestand eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium, etwa bei Fragen der Zwischenlagerung auf Anlagen der AWRM.

Darüber hinaus wurde die Materialannahme und -abfuhr an vier Entsorgungszentren gesteuert und auf dem Entsorgungszentrum Backnang eine Sonderöffnung bis in die Abendstunden eingerichtet, um den Hochwassersperrmüll schnellstmöglich aus den betroffenen Kommunen abzufahren. Zusätzlich organisierte die AWRM mobile Schadstoffsammlungen in besonders betroffenen Orten und unterstützte bei weiteren praktischen Fragen, etwa zur Entsorgung von Autowracks.

Allein in neun Arbeitstagen wurden auf diese Weise rund 8.000 Tonnen Sperrmüll bewältigt. Insgesamt unterstützten 11 Entsorgungsdienstleister die AWRM in dieser Ausnahmesituation.

Pragmatismus und Handlungsfähigkeit in der Krise

Landrat Dr. Richard Sigel betont: „Die Ereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Abfallwirtschaft im Krisenfall ist. Unsere AWRM hat in der Not pragmatisch, flexibel und mit hohem personellem Einsatz gehandelt, um die betroffenen Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger schnell zu entlasten.“

„Mit der finanziellen Zuwendung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds wird nun die finanzielle Belastung ausgeglichen, die durch diesen Sondereinsatz entstanden ist. Herzlichen Dank an das Regierungspräsidium Stuttgart für die vertrauensvolle Unterstützung. Ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass die Abwicklung – nach der zuvor erforderlichen Abstimmung zwischen dem Bund und den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg – schnell und unkompliziert von statten ging. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das eine sehr gute Nachricht, denn dadurch muss der Abfallgebührenhaushalt in den kommenden Jahren nicht zusätzlich belastet werden“, so der Landrat weiter.

„Ein Wunsch bleibt jedoch“, so der Landrat. „Wir würden gerne Vorsorge treffen und Rückstellungen bei unserer Abfallwirtschaft für künftige Schadensereignisse bilden. Dies würde uns ersparen, künftig erneut in die Vorleistung zu gehen und dann auf Hilfsprogramme zu hoffen. Noch ist das aber rechtlich nicht möglich, aber die Hoffnung bleibt, dass man hier auf politischer Ebene noch umdenkt und die rechtlichen Voraussetzungen schafft. “

Zum Hintergrund:

Der EU-Solidaritätsfonds (EUSF) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union. Er wurde 2002 als Reaktion auf die zentraleuropäische Jahrhundertflut gegründet. Sein Zweck ist es, Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten nach schweren Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Stürmen) sowie bei Gesundheitskrisen unbürokratisch und rasch finanziell zu unterstützen.

Die EU stellt für die schweren Unwetter und Überschwemmungen vom Mai und Juni 2024 insgesamt rund 112 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds bereit. Der Großteil der Mittel, etwa 95 Millionen Euro, fließt direkt nach Bayern. Die restlichen Gelder kommen den betroffenen Regionen in Baden-Württemberg zugute. Von den 17 Millionen für Baden-Württemberg flossen 13 Millionen in den Regierungsbezirk Stuttgart und vier Millionen in den Regierungsbezirk Tübingen. Innerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart sollen 9,2 Millionen in den Rems-Murr-Kreis, die restlichen Mittel in die Landkreise Göppingen und Ostalb fließen. Die Abwicklung inklusive Beratung und Zuweisung erfolgt über die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen.

Die AWRM hat daraufhin am 22. April 2026 beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Europäischen Solidaritätsfonds in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro eingereicht. Nach erfolgter Prüfung erhielt die AWRM nun die Zuwendungsbestätigung in der vollen beantragten Höhe.

(keck/22.06.26)