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Landkreis unterstützt Kommunen beim Umgang mit Saatkrähen
Bis vor wenigen Jahren war die Saatkrähe als Brutvogel im Rems-Murr-Kreis verschwunden. Mittlerweile nehmen Brutpaare und Kolonien wieder zu – und damit auch das Konfliktpotenzial: Zunehmend entstehen Kolonien innerhalb von Siedlungen und Städten, was zu teils erheblichen Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm und Verschmutzungen führt. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamts hat aus einzelnen Kommunen Anfragen zu Vergrämungsmaßnahmen bei bestehenden Kolonien erhalten – konkret aus Backnang, Waiblingen-Beinstein und Weinstadt-Beutelsbach.
Wie ist die Lage in den betroffenen Kommunen?
Backnang
Auf einem Schulhof in Backnang hat sich eine größere Saatkrähenkolonie gebildet. Nachdem die Stadtverwaltung bereits im Sommer 2025 auf die untere Naturschutzbehörde zugegangen war, konnten die erforderlichen Vergrämungsmaßnahmen frühzeitig abgestimmt und die dafür notwendige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Die Stadt setzte die Vergrämungsmaßnahmen jedoch nicht um, da sich die betroffene Schule ausdrücklich gegen diese Maßnahmen ausgesprochen hat und die Anwesenheit der Saatkrähen lieber toleriert.
Waiblingen
Auch in Waiblingen-Beinstein hat sich eine wachsende Saatkrähenkolonie angesiedelt. Die Verschmutzung durch die Tiere führt dazu, dass der Gehweg unter den Koloniebäumen gemieden wird – auch von den Schulkindern der nahegelegenen Grundschule. Da es im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, dass die Kinder unbesorgt zur Schule gehen können, hat die Stadt Waiblingen Mitte März 2026 eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt beantragt. Ende März erteilte die untere Naturschutzbehörde die Genehmigung zur Entfernung von Krähennestern ohne Gelege sowie zur Störung des Nestbaus durch den Einsatz eines Falken.
Als jedoch mit dem Entfernen der Nester begonnen werden sollte, wurden bereits Küken in den Nestern angetroffen. Folglich konnte die angedachte Vergrämung im Frühjahr 2026 nicht mehr umgesetzt werden. Weil die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Landratsamts auch das Jahr 2027 umfasst, kann die Stadt Waiblingen die Vergrämungsmaßnahme direkt im Januar/Februar 2027 ohne weitere Abstimmung mit dem Landratsamt durchführen.
Mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Waiblingen fand zudem Ende April 2026 eine Begehung einer weiteren bestehenden Saatkrähenkolonie statt. Aufgrund deren geringen Größe und des nicht vorhandenen Konfliktpotenzials waren Stadt und Landratsamt sich einig, dass hier bis auf Weiteres keine Vergrämungsmaßnahmen erforderlich sind.
Weinstadt
Aus Weinstadt wurden dagegen größere Saatkrähenkolonien gemeldet. Bisher hatte das Landratsamt keine Kenntnis über diese Kolonien und die daraus resultierenden Konfliktsituationen. Mitte April 2026 fand daher auf Veranlassung der unteren Naturschutzbehörde eine gemeinsame Begehung der dortigen Hotspots mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Weinstadt statt. Dabei wurden die einzelnen Kolonien und Konfliktsituationen erfasst. Basierend auf diesen Erkenntnissen werden nun passende Lösungen abgestimmt und der rechtliche Rahmen für deren Umsetzung im Januar/Februar 2027 – vor der Brutzeit der Saatkrähen – geschaffen.
Wie ist der gesetzliche Rahmen?
Auch wenn Saatkrähenkolonien für Anwohnerinnen und Anwohner belastend sein können, dürfen Nester nicht einfach entfernt werden. Die Saatkrähe ist als europäische Vogelart gesetzlich besonders geschützt (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 b) bb) Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG). Ihre Nester zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören, ist verboten – selbst wenn sich ein Nest noch im Bau befindet (§ 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG).
Vergrämungsmaßnahmen sind daher nur mit einer Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts möglich (§ 45 Absatz 7 BNatSchG). Eine solche Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn das öffentliche Interesse an der Vergrämung das Interesse am Artenschutz überwiegt. Diese Abwägung erfolgt immer im konkreten Einzelfall.
Kreisweite Erfassung der Kolonien gestartet
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der unteren Naturschutzbehörde können die beschriebenen Konflikte durch Lärm und Verschmutzungen infolge eines schnellen Anwachsens der Saatkrähenkolonien rasch entstehen. Daher ist ein zügiges Handeln erforderlich.
Vorausschauend erfasst das Landratsamt deshalb nun die Bestandssituation von Saatkrähenkolonien im gesamten Rems-Murr-Kreis und stimmt – sofern erforderlich – frühzeitig nachhaltige Lösungsmöglichkeiten mit den jeweiligen Kommunen ab. Hierzu wurden am 8. Mai 2026 alle Kommunen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wo bereits Saatkrähenkolonien existieren und ob bereits Konfliktsituationen aufgetreten sind.
Nachhaltige Lösungen statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen
Die Vergrämung von Saatkrähen bedarf eines Gesamtkonzeptes statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen. Denn das alleinige Entfernen von Nestern führt oft nicht zur Lösung des Problems, sondern kann dieses sogar verschärfen. Das Entfernen von Nestern kann dazu führen, dass die Vögel lediglich in benachbarte Bäume ausweichen oder sich die Kolonie aufteilt und Splitterkolonien bildet, was wiederum zu einer Gesamtzunahme der Brutpaare und dem Entstehen neuer Konfliktpunkte führen kann. Kurzfristige „Komplettlösungen" sind nicht realistisch. An geeigneten Standorten kann jedoch eine schrittweise „Verschiebung" einer bestehenden Kolonie zur Lösung der Konflikte beitragen.
Eine nachhaltige Lösung erfordert daher ein Konzept, das alle potenziell geeigneten Brutbäume in einer Kommune erfasst und bewertet.
Ursprünglich befanden sich die Saatkrähenkolonien in der freien Landschaft. Dort fehlt es mittlerweile an geeigneten Brutbäumen und Feldgehölzen. Zudem bieten Siedlungen den Saatkrähen als Koloniestandorte Vorteile gegenüber der freien Landschaft, sodass ein Wiederansiedeln von Saatkrähenkolonien in der freien Landschaft kaum in Betracht kommt. Die Saatkrähen werden sich folglich dauerhaft an geeigneten Stellen innerhalb der Siedlungen ansiedeln. Die hieraus möglicherweise entstehenden Konflikte lassen sich nur gemeinsam und nachhaltig mit einem Gesamtkonzept lösen. Vorausschauend wird bereits darauf hingewiesen, dass es nicht für jede Konfliktsituation eine Lösung geben wird.
Schäden durch Saatkrähen? So können Landwirte jetzt handeln
Auch bei Landwirten im Rems-Murr-Kreis kommt es immer wieder zu Schäden durch Saatkrähen. Wenn die üblichen Abwehrmaßnahmen nicht ausreichen und erhebliche wirtschaftliche Schäden drohen, gibt es jetzt die Möglichkeit, einen Vergrämungsabschuss zu beantragen.
- Erstmaßnahmen: Saatgutbeize, Vogelscheuchen sowie optische & akustische Vergrämung (z. B. Schreckschuss)
- Wichtig: Im Antrag Schäden und bisherige Abwehrmaßnahmen dokumentieren
- Der Antrag kann durch den betroffenen Landwirt im Auftrag des zuständigen Jagdpächters gestellt und beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden
- Gute Nachricht: Die Gebühr für die Antragsstellung ist aktuell ausgesetzt
- Formular online: www.rems-murr-kreis.de (Suche: „Saatkrähe“), Fragen gerne an: Landwirtschaft@rems-murr-kreis.de
(walter/20.05.25)