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Autor: Pressestelle
Artikel vom 25.03.2026

Das Jugendamt hat nach Bekanntwerden der Ermittlungen sofort die Pflegeerlaubnis entzogen

Zumeldung zur PM des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Aalen vom 25. März 2026 „Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen einen Kindertagesbetreuer aus dem Rems-Murr-Kreis wegen des Verdachts des vielfachen sexuellen Missbrauchs von ihm anvertrauten Kindern“

Begleitung der betroffenen Familien und Kinder steht im Fokus der Arbeit des Jugendamts

Das Landratsamt nimmt Bezug auf die Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Aalen vom 25. März 2026 „Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen einen Kindertagesbetreuer aus dem Rems-Murr-Kreis wegen des Verdachts des vielfachen sexuellen Missbrauchs von ihm anvertrauten Kindern“ und informiert: 

Der Beschuldigte war bis zum Bekanntwerden der Ermittlungen als Kindertagespflegeperson im Rems-Murr-Kreis tätig und hat Kinder im häuslichen Umfeld betreut. Deshalb hat das Jugendamt sofort mit Bekanntwerden der Ermittlungsarbeiten durch die Polizei dem Beschuldigten die Pflegeerlaubnis entzogen – und damit das Betreuen von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege untersagt.

Bis zum Beginn der Ermittlungsarbeiten lagen weder dem Jugendamt noch den Tageselternvereinen Hinweise vor, die gegen eine Eignung als Kindertagespflegeperson sprachen. Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und der Qualitätssicherung im Alltag gibt es klare Vorgaben. Diese wurden regelmäßig geprüft und waren eingehalten.

„Das Jugendamt hat unmittelbar mit Bekanntwerden der Ermittlungsarbeiten Kontakt zu den betroffenen Familien aufgenommen. Wir begleiten die Familien bewusst und machen Ihnen Angebote, unter anderem psychologische Beratung durch die Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt“, sagt Holger Gläss, Leiter des Jugendamts des Rems-Murr-Kreises.

„Die Ausmaße des Falls machen die Mitarbeitenden des Jugendamts und auch mich persönlich betroffen. Wir sind erschüttert über die kriminelle Energie und schockiert über das Ausmaß der zur Last gelegten Taten. Es ist unerträglich, wenn Kinder Opfer sexualisierter Gewalt werden. Die Obhut von Kindern auszunutzen, ist ein unvorstellbarer Tabubruch. Wir fühlen im Landratsamt mit den betroffenen Familien und sichern ihnen die bestmögliche Unterstützung zu“, sagt Landrat Richard Sigel. „Wir sind dem Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und dem Polizeipräsidium Aalen dankbar, dass Sie diesen schwerwiegenden Fall mit internationaler Unterstützung aufgedeckt haben. Wir haben selbstverständlich unseren Beitrag zur Aufklärung geleistet. Das Verfahren liegt nun in den Händen der Justiz. Wir vertrauen auf den Rechtsstaat und die zuständigen Gerichte, die den Fall sorgfältig prüfen, bewerten und ein Urteil sprechen werden“, so der Landrat weiter.

Konkrete Unterstützung: Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt

Als Teil des Kreisjugendamtes übernimmt die Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt die Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachpersonen. Telefonisch ist die Anlaufstelle erreichbar unter 07151 501-1496 oder per Mail an anlaufstellegsg(@)rems-murr-kreis.de. Beratungen sind kostenlos und auf Wunsch anonym. Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Fachpersonen, die selbst einen Fall von sexualisierter Gewalt oder einen Verdacht darauf melden möchten, können sich an die Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt wenden.  Weitere Angebote sind:

Hintergrund zur Kindertagespflege:

Die Kindertagespflege ist eine Betreuung für Kinder in einer privaten und familiären Umgebung. Die Betreuung findet entweder bei der Kindertagespflegeperson zu Hause, bei den Eltern zu Hause oder in anderen passenden Räumen statt. Wenn die Betreuung nicht im Elternhaus stattfindet, braucht die Kindertagespflegeperson eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Das Jugendamt kooperiert mit regionalen Tageselternvereinen, die im Auftrag u.a.:

  • Eignungsüberprüfung umsetzen,
  • Tagespflegepersonen pädagogisch begleiten,
  • Fortbildungen koordinieren,
  • Hausbesuche zur Qualitätssicherung durchführen (diese werden auch protokolliert)

In gemeinsamen Gremien werden verbindliche Qualitätsstandards entwickelt (u.a. Eignungskriterien, Kindersicherheit von Räumen, Fortbildungsangebote, jährliche Hausbesuche).

Im Rems-Murr-Kreis gibt es sechs Tageselternvereine. Diese beraten Familien zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege. Sie helfen dabei, passende Angebote zu finden. Wer Tagesmutter oder Tagesvater werden möchte, kann sich dort ebenfalls beraten lassen. Auch bereits tätige Kindertagespflegepersonen werden von den Vereinen begleitet und weitergebildet.

Zuständig für die Pflegeerlaubnis ist nach § 87a SGB VIII der örtliche Träger, in dessen Bereich die Tagespflegeperson tätig ist in diesem Fall das Jugendamt Rems-Murr-Kreis.

Die Eignungsprüfung und die pädagogische Begleitung der Tageseltern liegt beim Tageselternverein. Um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten, bedarf es eine Qualifizierung (300 Stunden), geeignete Räumlichkeiten, ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, sowie einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs. Es besteht außerdem eine jährliche Fortbildungspflicht. 

(walter/25.03.26)