Entdecken.
Genießen. Leben.
Witterungsabhängige Nachtsperrungen zwischen Weinstadt-Baach und Baltmannsweiler
Kreisstraße K 1862/K 1210 zwischen Februar und April nachts nur bei Amphibienwanderung gesperrt / LED-Tafeln vor Ort informieren rechtzeitig
Die Landratsämter Esslingen und Rems‑Murr‑Kreis setzen in diesem Frühjahr eine flexible und zugleich verkehrsschonende Lösung zum Schutz wandernder Amphibien um. Die Kreisstraße K 1862/K 1210 zwischen Weinstadt‑Baach und Baltmannsweiler kann während der Amphibienwanderzeit zwischen Februar und April nachts im Zeitfenster von 18 bis 5 Uhr gesperrt werden. Allerdings nur dann, wenn die Witterung tatsächlich Amphibienwanderungen erwarten lässt. Damit wird der gesetzlich gebotene Artenschutz zuverlässig umgesetzt – bei gleichzeitig möglichst geringen Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden.
Die Maßnahme wird gemeinsam mit der Stadt Weinstadt und der Gemeinde Baltmannsweiler umgesetzt. Sie ist mit den beteiligten Stellen abgestimmt.
Start der Maßnahme: Ab Montagabend, 23. Februar kann die K 1862/K 1210 nachts von 18 bis 5 Uhr gesperrt werden. Ob die Straße in der jeweiligen Nacht tatsächlich gesperrt ist, zeigen die LED‑Vorwarntafeln vor Ort an.
Warum wird gesperrt?
Frösche, Kröten und Molche wandern jedes Frühjahr abends und nachts aus ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Der betroffene Straßenabschnitt liegt in einem stark frequentierten Wanderkorridor, in dem es regelmäßig zu hohen Verlusten durch den Straßenverkehr kommt. Mehrere vorkommende Arten – darunter Erdkröten, Grasfrösche und der seltene Fadenmolch – sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders bzw. streng geschützt.
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Behörden, das Töten oder Verletzen geschützter Wildtiere zu verhindern. Bekannte Gefährdungen wie hier durch den Straßenverkehr müssen durch geeignete Maßnahmen vermieden oder verringert werden. Ziel ist es, lebensfähige Populationen zu erhalten und ihre Wanderungen zu ermöglichen.
Wann wird gesperrt – und wann nicht?
Wichtig für alle Verkehrsteilnehmenden: Die Straße ist nicht jede Nacht gesperrt. Die Sperrung wird nur aktiv, wenn typische Wanderbedingungen vorliegen, insbesondere:
• feuchte Witterung (z. B. Regen oder feuchte Fahrbahn),
• milde Temperaturen von mindestens etwa 5 °C am Abend bzw. in der Nacht.
Sind diese Bedingungen nicht gegeben (z. B. trockene, kalte Nächte), bleibt die Straße auch nachts geöffnet. Genau hierin liegt der Vorteil der Lösung: Der Verkehr wird nur eingeschränkt, wenn es aus Artenschutzsicht wirklich erforderlich ist.
Die Entscheidung über Öffnung oder Schließung trifft das Amt für Umweltschutz als Untere Naturschutzbehörde. Die Abwägung erfolgt – abhängig von der Wetterprognose – in der Regel mit einem Vorlauf von drei bis fünf Tagen.
So wird die Sperrung kommuniziert: LED‑Vorwarntafeln vor Ort
Damit die Regelung für alle nachvollziehbar und planbar ist, werden in Baltmannsweiler und Weinstadt‑Schnait LED‑Tafeln aufgestellt. Über diese Tafeln wird vor Ort kommuniziert, ob die Sperrung in den kommenden Nächten aktiv ist.
Verkehrsführung, Sperrstellen und Umleitung
Die Ortsdurchfahrt Schnait-Baach bleibt vollständig zugänglich. Die Sperrung beginnt am Ortsausgang Baach in Richtung Baltmannsweiler auf der Brücke über den Schlierbach. Auf der Seite von Baltmannsweiler befindet sich die Schranke im Bereich des Wanderparkplatzes „Baacherstraße Parkhäusle“. Eine Umleitung über die umliegenden Ortschaften ist eingerichtet und ausgeschildert.
Den Landratsämtern ist bewusst, dass insbesondere im Ortsteil Baach einzelne Betriebe durch die Sperrung stärker betroffen sein können. Deshalb stehen die Verantwortlichen mit den betroffenen Betrieben vor Ort im Austausch, um die Umsetzung praktikabel zu gestalten und Beeinträchtigungen so weit wie möglich zu reduzieren.
Für Notfälle bleibt die Strecke für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste weiterhin nutzbar.
Warum keine anderen Maßnahmen?
Alternative Lösungen wurden geprüft. Bauliche Querungshilfen (z. B. Amphibientunnel) wären aufgrund von Topografie und Geologie sehr aufwändig und kostenintensiv. Zudem können sich Wanderrouten im Laufe der Jahre verlagern – feste Bauwerke wären daher nicht dauerhaft wirksam. Mobile Schutzzäune mit Absammeln scheitern an den schmalen Banketten, der kurvigen Straße, fehlenden Helfern für die tägliche Betreuung sowie dem Sicherheitsrisiko für Ehrenamtliche. Eine bereits erprobte Temporeduzierung (30 km/h) hat keinen ausreichenden Schutz bewirkt.
Die witterungsabhängige Nachtsperrung ist die wirksamste und wirtschaftlichste Lösung: räumlich begrenzt, zeitlich befristet und nur bei tatsächlicher Wanderung aktiv.
Die Landratsämter Esslingen und Rems Murr Kreis danken allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den betroffenen Anwohnenden und Betrieben für ihr Verständnis. Mit der flexiblen, innovativen Lösung leisten die Beteiligten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt – und halten die Einschränkungen für den Verkehr so gering wie möglich.
(walter/20.02.26)