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Amtliche Bekanntmachung Windpark Aspach/Oppenweiler
Link zu den Antragsunterlagen im UVP-Portal
Die Antragsunterlagen zum Windpark finden Sie weiterhin im UVP-Portal des Landes unter Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 8 Windenergieanlagen der Uhl Windkraft Projektierung GmbH & Co. KG mit Sitz in der Max-Eyth-Straße 40 in 73479 Ellwangen auf den Gemarkungen der Gemeinden Aspach und Oppenweiler | UVP - Umweltverträglichkeitsprüfungen.
FAQ - Fragen und Antworten zum Thema Windkraft im Rems-Murr-Kreis
1. Vorranggebiete für Windkraft im Rems-Murr-Kreis
Der Verband Region Stuttgart hat am 04.12.2025 beschlossen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen und dafür 21 geeignete Flächen für Windkraftanlagen im Rems-Murr-Kreis festgelegt.
Der geplante Windpark Aspach–Oppenweiler liegt vollständig im Vorranggebiet RM-07. Insgesamt umfasst der Regionalplan 90 Vorranggebiete, die zusammen 1,9 % der Fläche der Region ausmachen.
Mit diesem Beschluss erfüllt die Region ihre gesetzlichen Vorgaben nach § 20 KlimaG BW.
2. Welche Verfahren sind bei uns in Bearbeitung?
Beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis als zuständige untere Immissionsschutzbehörde laufen Verfahren zu den Windparks ,,Aspach-Oppenweiler“, ,,Hörnle“, ,,Alfdorf-Welzheim“ und ,,Zollstock“.
3. Sind schon Verfahren abgeschlossen?
Im Rems-Murr-Kreis drehen sich schon insgesamt vier Windräder. Drei Windenergieanlagen stehen in Winterbach und eines steht in Welzheim.
Mit Entscheidung vom 03.08.2023 genehmigte das Landratsamt weitere drei Windenergieanlagen zwischen Welzheim und Plüderhausen. Der Vorhabenträger hat mit dem Bau allerdings noch nicht begonnen.
4. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand beim Windpark Aspach-Oppenweiler?
Das Verfahren zum Windpark Aspach–Oppenweiler befindet sich aktuell in der Beteiligung der Öffentlichkeit. In dieser Phase können alle Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen zum Windpark einreichen. Diese Einwendungen werden gesichtet und an die jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung weitergeleitet. Die Einwendungen fließen schließlich in die Entscheidung mit ein.
5. Welche Belange können durch den Ausbau von Windenergie betroffen sein?
Die geplanten Windkraftanlagen in Aspach–Oppenweiler sind mit rund 261 Metern Höhe sehr groß und wirken sich sichtbar auf das Landschaftsbild aus. Auch andere Bereiche wie Natur-, Boden-, Grundwasser- und Waldschutz sind betroffen.
6. Wie wird mit den Belangen umgegangen?
Der Projektträger muss verschiedene Gutachten zur Betroffenheit von Schutzgütern sowie zu möglichen Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorlegen. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde beteiligt anschließend alle betroffenen Fachbehörden und fordert diese zur fachlichen Prüfung der Gutachten sowie zur Abgabe einer Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf.
7. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand beim Windpark Aspach-Oppenweiler?
Weil der Windpark Aspach–Oppenweiler erheblich in Natur, Landschaft und Artenschutz eingreift, ist ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
Das bedeutet: alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Gemeinden können beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis Einwendungen einreichen.
Die Öffentliche Beteiligung läuft noch bis zum 22.12.2025:
Wichtig für das laufende Verfahren ist: Alle Bürgerinnen und Bürger haben noch bis einschließlich 22.12.2025 die Gelegenheit, eine Einwendung an die E-Mail-Adresse Verfahren-WP-Aspach-Oppenweiler(@)rems-murr-kreis.de oder schriftlich an das Amt für Umweltschutz, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen, einzureichen. Alle fristgemäß eingegangenen Einwendungen werden gesichtet und anschließend an die jeweiligen Fachbehörden zur Prüfung weitergeleitet.
8. Was passiert nach dem Ende der Einwendungsfrist im Verfahren Aspach–Oppenweiler?
Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 22.12.2025 prüft das Landratsamt alle eingegangenen Hinweise und leitet sie an die jeweils zuständigen Fachbehörden weiter. Diese bewerten, wie wichtig die Einwendungen sind und ob sie in der Entscheidung berücksichtigt werden müssen – zum Beispiel durch zusätzliche Auflagen in der Genehmigung.
Anschließend findet am 23.03.2026 ein Erörterungstermin statt. Dieser dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll auch denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
9. Welche Belange stehen insbesondere im Fokus beim Windkraftverfahren in Aspach-Oppenweiler?
Beim Windkraftprojekt Aspach–Oppenweiler stehen besonders der Schutz des Grundwassers und die Gesundheit der Menschen im Mittelpunkt.
10. Sind die Quellen in Aspach in Gefahr?
Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich um mögliche Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung.
Weil das Grundwasser ein äußerst schützenswertes Gut ist, werden die dazugehörigen Gutachten sehr genau geprüft und zusätzlich eigene Untersuchungen der Behörde vor Ort durchgeführt.
Auch die Gesundheit der Anwohner, etwa in Bezug auf Lärm oder Schattenwurf, wird geschützt: Durch spezielle Betriebszeitenregelungen müssen die Anlagen langsamer laufen, wenn gesetzliche Grenzwerte sonst überschritten würden.
So wird sichergestellt, dass das Grundwasser und die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigt werden.
11. Wie werden Natur- und Artenschutz beim Windpark Aspach–Oppenweiler berücksichtigt?
Beim Windpark Aspach–Oppenweiler ist auch der Artenschutz ein besonders wichtiger Punkt, weil das Projekt im Bereich der Hohen Straße und teilweise im Wald geplant ist. Dort leben streng geschützte Fledermaus- und Vogelarten, deren Schutz gesetzlich sehr hoch bewertet wird.
Damit diese Tiere nicht gefährdet werden, wird genau geprüft, ob ihr Bestand oder ihr Verhalten durch den Windpark beeinträchtigt werden könnte.