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Autor: Martina Keck
Artikel vom 25.06.2025

Neue Tiefgarage am Landratsamt öffnet kostenlos zum Altstadtfest

Landrat Dr. Richard Sigel, Oberbürgermeister Sebastian Wolf und Stadtwerke-Geschäftsführer Frank Schöller beim symbolischen ersten Ladevorgang. Die 100 E-Ladesäulen sind ab Mitte Juli nutzbar.
Symbolischer erster Ladevorgang in der neuen Tiefgarage. Die 100 E-Ladesäulen sind ab Mitte Juli nutzbar.
Blick in die neue Tiefgarage. Foto: Heiko Potthoff
Blick in die neue Tiefgarage.

Wichtiger Beitrag zur Infrastruktur, zukünftig auch mit Ladesäulen und Anwohnerparken / Schrankenloses Parken bietet ab Anfang Juli viele Vorteile für Bürger und Bürgerinnen sowie Mitarbeitende des Landratsamtes

Bereits vor dem offiziellen Start der neuen Tiefgarage macht das Landratsamt zum Waiblinger Altstadtfest kostenloses Parken möglich: Von Freitagnachmittag, 27. Juni, bis Sonntagabend, 29. Juni, steht das Parkhaus allen Besucherinnen und Besuchern als kleiner Willkommens-Service kostenfrei zur Verfügung.

Mit 214 Parkplätzen auf drei Geschossen trägt das neue Parkhaus entscheidend zur Verbesserung der Parksituation in der Innenstadt von Waiblingen bei. Die beiden oberen Etagen sind für die Öffentlichkeit und für parkberechtigte Mitarbeitende ausgelegt, das unterste Geschoss mit Rolltor ist für den eigenen Fuhrpark reserviert.

Landrat Dr. Richard Sigel sagt: „Mit der neuen Tiefgarage leisten wir einen Riesenbeitrag für moderne Infrastruktur hier in Waiblingen: 214 Parkplätze und 100 Ladepunkte in bester Innenstadtlage, die zukünftig auch Anwohnerinnen und Anwohner nutzen können. Das schrankenlose System steht für mehr Komfort und effiziente Abläufe – ganz im Sinne einer zukunftsorientierten Verwaltung, die Bürgerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit miteinander verbindet“, so der Landrat. „Mir war es wichtig, zum Jubiläums-Altstadtfest kostenloses Parken zu ermöglichen.“

Waiblingens Oberbürgermeister Sebastian Wolf ergänzt: „Ich begrüße die neue Tiefgarage sehr. Sie wird uns an dieser Stelle definitiv weiterbringen, nicht nur mit Blick auf die Stellplätze in der Innenstadt: Die Vielzahl an Ladepunkten ist ein Quantensprung in Sachen E-Mobilität. Dass die Tiefgarage bereits zum Altstadtfest nutzbar ist, freut mich natürlich umso mehr.“

Praktische Informationen zum Altstadtfest:

Die Öffnungszeiten sind:

Freitag: 16:00 Uhr bis 2:00 Uhr

Samstag: 9:00 Uhr bis 2:00 Uhr

Sonntag: 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Zufahrt:

Die Zufahrt zur Tiefgarage ist unterhalb der Villa Roller. Hinweis: Wer von der AOK-Kreuzung kommt, kann vor der Kreuzung Alter Postplatz/Mayenner Straße einen U-Turn machen und dann kurz vor der Villa Roller in die Tiefgarage einfahren.

Hinweis:

Beim Altstadtfest sind die E-Ladesäulen noch nicht in Betrieb.

 

Ausblick: Wichtiger Beitrag zu moderner Infrastruktur

Vorteile für die Anwohner und Anwohnerinnen

Außerhalb der Arbeitszeiten, insbesondere abends und am Wochenende, wird das Parkhaus zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Anwohner profitieren von einem Monatsticket für 45 Euro (Nutzung täglich von 17 Uhr bis 8:30 Uhr sowie am Wochenende) und einer Nachtpauschale von 2,50 Euro. Der Landkreis erwartet dadurch zusätzliche Einnahmen und eine bessere Auslastung der öffentlichen Einrichtung.

Ein Beitrag zur Mobilitätswende: 100 E-Ladepunkte sind bis Mitte Juli nutzbar

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wurde bei der neuen Tiefgarage bewusst mitgedacht. 100 Ladepunkte für E-Autos stehen bereit, die nach letzten Anschlussarbeiten bis Mitte Juli auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Weitere Ladepunkte sind technisch vorbereitet und können bei Bedarf nachgerüstet werden. Bürgerinnen und Bürger werden dann für 49 Cent/kWh laden können.

Mitarbeitende erhalten zum Laden eine spezielle Ladekarte. Externe Nutzer und Nutzerinnen können gängige Apps (z.B. EnBW Mobility+, Shell Recharge) zum Freischalten der Wallboxen benutzen.

Schrankenloses Parken für höchsten Komfort und Umweltfreundlichkeit ab Anfang Juli

Das Parkhaus ist Teil eines kreisweiten Konzepts für einheitliches Parkraummanagement. Ein neues System mit automatischer Kennzeichenerkennung ermöglicht Ein- und Ausfahrten ohne Schranken (Freeflow-System). Beim Einfahren in den Parkplatz wird das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch von Kameras erfasst. Diese Daten werden gespeichert, um die Parkdauer zu berechnen. So werden Wartezeiten vermieden, Rückstaus verhindert und Betriebs-, Wartungs- sowie Personalkosten gesenkt. Außerdem sind keine Papier-Tickets mehr nötig. Nach letzten Arbeiten an den Kassenautomaten soll dieses System Anfang Juli eingeführt werden.

Die Parkgebühren orientieren sich an den Parkbestimmungen der Stadt Waiblingen. Einziger Unterschied ist: Statt 30 Minuten frei parken werden es am Alten Postplatz nur 15 Minuten sein. Die Parkgebühren werden für die registrierten Nutzer wie Dauerparker automatisch am Monatsende abgerechnet. Bei Kurzparkern werden die Gebühren automatisch per Nummernschilderkennung berechnet und können bequem per Handy, Online-Portal oder EC-Karte an modernen Kassenautomaten bezahlt werden.

Wer seine Karte vergessen hat oder über keine Karte zum digitalen Zahlen verfügt, hat die Möglichkeit, das Parkentgelt bis 48 Stunden nach Verlassen der Tiefgaragezu entrichten (am Automat oder per Online-Überweisung) ohne dass ein Strafentgelt anfällt.

Tarif

Preis (brutto)

Erste 15 Minuten

gebührenfrei

Jede weitere angefangene Stunde

1,50 €

Tageshöchstsatz

12,50 €

Nachttarif (19 Uhr – 9 Uhr des Folgetags, Einfahrt bis 22 Uhr möglich)

4,50 €

Die Bezahlung an den Kassenautomaten ist bequem per Smartphone, EC- oder Kreditkarte möglich. Das digitale System erhöht dadurch deutlich den Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer des Parkhauses. Sie müssen sich weder um verlorene Tickets noch um passendes Kleingeld sorgen. Individualisierte Tarife ermöglichen eine passgenaue Ausrichtung auf das Nutzerverhalten und bieten größere Flexibilität. Das neue System bietet gleichzeitig auch einen Mehrwert für die Umwelt. Durch den Verzicht auf Papiertickets und die Reduzierung von Rückstaus wird die Umweltbelastung verringert.

(keck/25.6.25)