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Wieslauftalbahn auf Zukunftskurs: Wiederaufbau schneller als geplant
Das „Wiesel“ fährt ab 19. Mai statt bis Rudersberg Bahnhof weiter bis nach Rudersberg Nord
Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Wieslauftalbahn nach dem Hochwasser schreiten weiterhin zügig voran. In der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbands Wieslauftalbahn (ZVVW) wurde der aktuelle Stand der Sanierungsmaßnahmen sowie wichtige Zukunftsentscheidungen für die Strecke besprochen.
Reibungslose Wiederinbetriebnahme nach Hochwasser
Seit dem 14. April ist das „Wiesel“ wieder zwischen Schorndorf und Rudersberg Bahnhof unterwegs. Nun gibt es die nächste gute Neuigkeit: Ab dem 19. Mai fährt das Wiesel wieder bis Rudersberg Nord. Dadurch werden die Schüler und Schülerinnen des Schulzentrums Rudersberg wieder an das „Wiesel“ angebunden. Die vollständige Wiederinbetriebnahme bis Oberndorf ist für Juli geplant - und damit deutlich früher als bisher angenommen. Der anfängliche Zeitplan sah eine vollständige Inbetriebnahme erst im September vor. Für die durch das Hochwasser irreparabel beschädigten NE81-Fahrzeuge wurde eine Versicherungserstattung in Höhe von knapp 2,7 Millionen Euro erzielt.
„Die Fortschritte beim Wiederaufbau der Wieslauftalbahn sind ein starkes Zeichen für die Leistungsfähigkeit unseres Landkreises. Dass wir voraussichtlich schon im Juli bis Oberndorf fahren können – deutlich früher als ursprünglich geplant – ist ein großer gemeinsamer Erfolg mit unseren Partnern, insbesondere der Württembergischen Eisenbahngesellschaft (WEG). Gleichzeitig nutzen wir die Chance, mit Blick auf Elektrifizierung und langfristige Finanzierung jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen“, betonte Landrat Dr. Richard Sigel, Vorsitzender des Zweckverbands.
Investition in Ersatzteile für neue Fahrzeuge
Bei der Versammlung wurde ebenfalls die Investition von Ersatzteilen für die Wieslauftalbahn thematisiert. Zur Sicherstellung eines langfristig stabilen Betriebs wurden zwei Ersatzteilpakete für die neuen Fahrzeuge beschafft. Der Kauf, mit einem regulären Wert von knapp 500.000 Euro, erfolgte zum Preis von rund 431.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig über die Versicherungserstattung für die zerstörten Altfahrzeuge.
Elektrifizierung der Wieslauftalbahn
Angesichts derzeit sehr guter Förderbedingungen von 95 % für Infrastruktur von Bund und Land soll die Elektrifizierung der Wieslauftalbahn weiter vorangetrieben werden. Als nächster Schritt ist eine Machbarkeitsstudie in Form der sogenannten „Standardisierten Bewertung“ vorgesehen, um die Voraussetzungen für eine Förderung zu schaffen. Da eine Elektrifizierung acht bis zehn Jahre dauern kann, ist es wichtig, frühzeitig die nächsten Schritte einzuleiten. Das Ziel ist eine zukunftsfähige, nachhaltige Anbindung der Region.
Finanzierung der Nebenbahnen durch das Land in Aussicht
Auch bei der Finanzierung der Nebenbahnen gibt es Fortschritte: Das Land Baden-Württemberg hat ein konkretes Angebot unterbreitet. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 795.444 Euro vorgesehen, für den Zeitraum 2027 bis 2031 jährlich 994.304 Euro. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung soll im Laufe des Jahres geschlossen werden.
Hintergrund
Die Starkregenereignisse im Juni 2024 hatten gravierende Folgen für die Wieslauftalbahn: Ein Drittel der 11,5 Kilometer langen Strecke wurde zerstört. Zudem wurden alle sechs Fahrzeuge sowie die Werkstatthalle in Rudersberg stark beschädigt. Vier Fahrzeuge des Typs NE 81 galten als Totalschaden und wurden anschließend zur Verwertung an die Schwäbische Alb-Bahn (SAB) verkauft. Zur langfristigen Sicherung des Betriebs wurde bereits Ende 2023 der Beschluss gefasst, vier moderne Regioshuttles für insgesamt 6,6 Millionen Euro zu erwerben, um die Wieslauftalbahn grundsätzlich für mindestens weitere zehn Jahre zukunftsfähig aufzustellen. Dieser Beschluss war vorausschauend und letztlich ein zentraler Faktor dafür, dass der Wiederaufbau in dieser Form so zügig erfolgen konnte. Die neuen gebrauchten Fahrzeuge des Typs VT 451 und VT 452 überzeugen durch ihr Design, Klimatisierung und vollständige Barrierefreiheit.
(raßmus/12.05.25)