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Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald
Projektaufruf für Kleinprojekte im Schwäbischen Wald
Im Schwäbischen Wald können wieder Anträge für Kleinprojekte über das beliebte Förderprogramm „Regionalbudget“ eingereicht werden.
Bedingungen und Fördersatz
Der Projektaufruf startet am 11. März und endet am 22. April 2025. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl (voraussichtlich Mitte Mai 2025) begonnen werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt bis spätestens 30. November 2025 umgesetzt und bis 7. Dezember 2025 abgerechnet sein.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).
Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip.
Voraussetzungen und Vorgehen
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzel-personen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren 31 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und für eine Förderung ausgewählt.
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.
Finanzierung und Fördermittel
Die Fördermittel in Höhe von 125.000 € stammen aus Landesmitteln, welche das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt. Aus unserer Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 13.888,89 € Eigenmittel hinzu. Somit können insgesamt 138.888,89 € Fördermittel für Kleinprojekte in der Förderkulisse eingesetzt werden.
Ansprechpartner:in und Kontakt
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.
Infobox:
Ansprechpartner:in Regionalbudget 2025
Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke
Telefon: 07192 - 213 270 // 07192 - 213 271
E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de // l.funke.leader@murrhardt.de
Website: www.leader-schwaebischerwald.de
Adresse für die Einreichung der Projektbewerbung:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11
71540 Murrhardt
Die 31 Mitgliedsgemeinden der Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise.
Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim.
Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot.
Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall.
Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.
(raßmus/11.03.25)