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Autor: Isabelle Kübler
Artikel vom 28.11.2024

Streckenfreigabe: ​​​​​​​L 1080 Klaffenbach – Welzheim

Verkehrsfreigabe für den Durchgangs- und Schülerverkehr bis 3,5 Tonnen

Voraussichtlich ab dem 09. Dezember kann die L 1080 zwischen Klaffenbach und Welzheim vom Durchgangs- und Schülerverkehr wieder in beide Fahrtrichtungen befahren werden. Für Fahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen und den LKW-Verkehr gilt weiterhin eine Umleitung.

Der Streckenabschnitt der L 1080 zwischen Klaffenbach und Welzheim ist seit Anfang Juni 2024 gesperrt. Starke Regenfälle hatten massive hang- und talseitige Rutschungen verursachten, die die Fahrbahn erheblich beschädigt haben. Nachdem das Landratsamt den Straßenabschnitt geräumt und vorläufig gesichert hat, und ein geologisches Gutachten die Stabilität der Strecke für Fahrzeuge kleiner 3,5 Tonnen bestätigt, kann das Straßenbauamt des Rems-Murr-Kreises die Strecke wieder für den Durchgangs- und Schülerverkehr freigeben.

Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte anlässlich der Verkehrsfreigabe: „Die massiven Schäden durch Starkregen zeigen, wie wichtig nachhaltige Investitionen in unsere Infrastruktur sind. Die Verbindung im Welzheimer Wald hat eine große Bedeutung für das regionale Straßennetz. Uns ist wichtig, dass die Straße bald wieder vollumfänglich befahrbar ist.“

Landrat Sigel zeigte sich erfreut: „Die Sperrung der Strecke zwischen Klaffenbach und Welzheim war gleichermaßen für Berufspendler sowie Schülerinnen und Schüler eine enorme Belastung im Alltag, um nicht zu sagen Zumutung. Eine Lösung zu finden war daher für uns Top Thema. Die Freigabe der Landesstraße auf diesem Abschnitt freut mich daher besonders. Das ist ein wichtiger erster Schritt bei der Beseitigung der entstandenen Schäden und eine Erleichterung für alle Pendlerinnen und Pendler, die täglich auf die Strecke angewiesen sind.“

Aus Sicht der beiden Anliegerkommunen Rudersberg und Welzheim erklären die Bürgermeister Raimon Ahrens und Thomas Bernlöhr: „Die einstreifige Öffnung bis zum Beginn der Bauarbeiten für den PKW- und Busverkehr ist eine gute Nachricht für das Wieslauftal und den Welzheimer Wald. Im Namen der Schüler und Bürgerschaften sagen wir herzlichen Dank an RP und Landratsamt für das Vorantreiben dieser Interimslösung. Für die anstehende Sanierung haben wir aktiv die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bauzeiten möglichst kompakt gestaltet werden können. Insbesondere für die Feuerwehren werden die Monate senisbel, in denen die Anlieger zwischen den beiden Baustellen einige Monate lediglich über Ebni/Schmalenberg zufahren können. Unser großes Anliegen ist natürlich weiterhin, dass die Baumaßnahme so zügig wie irgend möglich durchgeführt wird, um die Einschränkungen für Schüler und Verkehrsteilnehmer so kurz wie möglich zu halten.“

Auf Grund der massiven Schadstellen ist eine uneingeschränkte Nutzung der Strecke derzeit noch nicht möglich. Im Bereich der Rutschungen gibt es Engstellen, da der talseitige Fahrstreifen abschnittsweise nur begrenzt belastet werden kann und der Verkehr stellenweise auf der Hangseite geführt werden muss. Der Durchgangsverkehr über 3,5 Tonnen wird weiterhin über die Umleitungsstrecken L 1120 (Althütte) und L 1150 sowie die Verbindungen L 1148 – L 1150 geführt, um die Straßenstruktur nicht zusätzlich zu belasten.

Die Engstellen entlang der Strecke werden durch entsprechende Beschilderung, Baken und eine mobile Ampelanlage an der großen Rutschungsstelle beim Laufenmühlen-Viadukt geregelt. Um eine Überbelastung durch zu schwere Fahrzeuge zu vermeiden, wird eine Höhenbegrenzungsanlage mit vorgelagerter Höhenwarnung installiert. Die Höhenbegrenzungsanlage wird mit Kameras überwacht und löst bei Fahrzeugen über 2,90 Meter aus. Fahrzeuge unter dieser Höhe werden nicht erfasst. Erfasste Fahrzeuge haben aufgrund der Missachtung der vorangegangenen Verkehrszeichen mit einem Bußgeld zu rechnen.

Schulbusverkehr und Sonderfahrzeuge zugelassen

Neben dem regulären Verkehr kann auch der Busverkehr, einschließlich des Schülerverkehrs nach Welzheim, wieder über den Streckenabschnitt geführt werden. Ebenfalls zugelassen sind Lieferfahrten für Anlieger sowie Sonderfahrzeuge wie Feuerwehr und Müllfahrzeuge. Das Straßenbauamt überwacht die betroffenen Streckenabschnitte weiterhin intensiv. Der bisherige Kontrollrhythmus von drei Inspektionen pro Woche bleibt vorerst bestehen. Dabei werden die Rutschungen beobachtet und Veränderungen genau dokumentiert. Sollten sich Veränderungen ergeben, wird die Kontrollfrequenz erhöht und es könnten zusätzliche Verkehrsbeschränkungen bis hin zur erneuten Sperrung der Strecke notwendig werden. Diese Maßnahmen dienen sowohl der Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer als auch der frühzeitigen Erkennung weiterer oder sich verschlechternder Schadstellen.

Weiteres Vorgehen

Nachdem das Geotechnische Gutachten inzwischen vorliegt, hat das Regierungspräsidium Stuttgart bereits parallel die Entwurfsplanung für die vier Schadstellen „Kellerklinge“, „Abzweig Schmalenberg“, „Bahnhof Laufenmühle“ und „Laufenmühle-Viadukt“ vergeben. Diese soll im ersten Quartal 2025 fertiggestellt sein. Anschließend kann das RPS die Bauarbeiten ausschreiben. Der Zuschlag kann dann voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2025 erfolgen, so dass im Sommer 2025 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Damit wird die Sanierung der verbliebenden Schadstellen weiter vorangetrieben. Ziel ist, die Sanierungsarbeiten bis Ende 2025 fertiggestellt zu haben. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Randbedingungen, wie beispielsweise die wasser- und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen, geschaffen werden können.

Eine Sonderstellung nimmt die Schadstelle „Unterer/Oberer Heidenhau“ ein. Hier verläuft die Straße am oberen Rand einer Großschollenrutschung, die bis zur Wieslauf hinabreicht und durch das Starkregenereignis aktiviert wurde. Eine sinnvolle Sanierungsvariante kann hier nur auf Grundlage umfassender Mess- und Beobachtungsergebnisse erfolgen. Diese werden derzeit durchgeführt und dauern voraussichtlich bis Herbst 2025 an.

Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt bedanken sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

(kübler/28.11.24)