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Autor: Pressestelle
Artikel vom 20.08.2024

Gegenseitige Rücksichtnahme entschärft gefährliche Situationen auf Feldwegen

Landwirtschaftsamt bittet Freizeitsuchende um Rücksicht gegenüber Landwirtinnen und Landwirten auf landwirtschaftlich genutzten Wegen

 

Im Sommer sind wieder vermehrt Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Fahrzeugen auf Feldern und Feldwegen im Rems-Murr-Kreis unterwegs, um ihre Arbeiten zu verrichten. Gleichzeitig werden diese Wege von Freizeitsuchenden oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern insbesondere bei schönem Wetter rege genutzt. Dabei kommt es laut Landwirtschaftsamt leider immer wieder zu gefährlichen Situationen und Ausweichmanövern, bei denen Freizeitsuchende gegenüber Landwirtinnen und Landwirten wenig Rücksicht zeigen.

 

Dies bestätigt auch Peter Treiber, Mitglied im Vorstand des Bauernverbandes und Landwirt in Fellbach. „Im Begegnungsverkehr fahre ich langsam, aber dennoch tue ich mir leichter, wenn mir mein Gegenüber Rücksicht signalisiert“, so Treiber, denn schließlich fällt es Fußgängern und Radfahrern weniger schwer, auf den Seitenstreifen auszuweichen, als den gewichtigen Landmaschinen. Bei dem „hohen Freizeitdruck“, wie dieser beispielsweise in Fellbach, aber auch in vielen weiteren Kommunen im Rems-Murr-Kreis vorherrscht, seien kleinere Konflikte alltäglich. Oftmals sei aber auch Verständnis und Rücksicht vorhanden, wie Treiber berichtet.

 

Allgemein kann es bei der Nutzung der Feldwege vorkommen, dass diese auch verschmutzt sein können, wenngleich auch Landwirte verpflichtet sind, diese nach Abschluss ihrer Arbeiten zu reinigen. In jedem Fall sollten Spaziergänger, Jogger, Familien mit Kinderwagen oder Menschen mit Hunden bei der Nutzung von Feldwegen auf breite Landmaschinen gefasst sein. Um gefährlichen Situationen vorrausschauend zu begegnen empfiehlt das Landwirtschaftsamt besonders Radfahrenden in einer angemessenen Geschwindigkeit unterwegs sein.

 

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind zudem angehalten, ihre Hunde auf landwirtschaftlich genutzten Wegen anzuleinen. Insbesondere während der Vegetationszeit dürfen Hunde landwirtschaftliche Flächen nicht betreten. Insbesondere Hundekot auf Wiesen auf denen Kühe grasen oder auf denen Futter bereitet wird, kann bei der bei Futteraufnahme durch den enthaltenen Krankheitserreger „Neospora Caninum“ zu Fehlgeburten bei Kühen führen. Dabei gilt laut dem baden-württembergische Naturschutzgesetz innerhalb der Vegetationsperiode, die von Anfang März bis Ende Oktober andauert, ohnehin für alle ein Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen.  Auch unachtsam weggeworfener Abfall kann ein Problem im Viehfutter darstellen. Daher ist es umso wichtiger, Verpackungen nach einem Spaziergang oder Picknick in der Natur mitzunehmen.

 

Neben gefährlichen Situationen auf den Wirtschaftswegen, wurde dem Landwirtschaftsamt auch rückgemeldet, dass die Zufahrt von öffentlichen Straßen oder auch von Höfen teilweise zugeparkt werden. Damit breite Traktoren und Anbaugeräte freie Fahrt haben, bittet das Landwirtschaftsamt daher alle Verkehrsteilnehmenden die Wirtschaftswege auf einer Breite von mindestens 3,50 Metern freizuhalten und in Kurven- und Einfahrtsbereichen nicht zu parken.

 

(firat/21.08.24)