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Autor: Martina Keck
Artikel vom 25.03.2021

Landrat appelliert: Nutzen Sie die flächendeckenden Schnelltests!

Der Inzidenzwert der Corona-Fälle liegt im Rems-Murr-Kreis wieder über 100.
Der Inzidenzwert der Corona-Fälle liegt im Rems-Murr-Kreis wieder über 100.

100er-Schwelle erstmals wieder überschritten / Wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 100 liegt und die Infektionslage weiterhin diffus ist, muss die Notbremse gezogen werden

Der Rems-Murr-Kreis hat die 100er-Schwelle bei der 7-Tages-Inzidenz am 25. März erstmals wieder überschritten. Erst wenn dieser Wert drei Tage in Folge überschritten wird, sind Einschränkungen nötig. Das bedeutet: Sollte der Wert am Donnerstag, Freitag und Samstag überschritten werden, könnten frühestens am Dienstag, 30. März 2021, die in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehenen Einschränkungen gelten (s. Hintergrund). Mit diesem Vorgehen soll gerade dem Einzelhandel ein Mindestmaß an Vorlauf ermöglicht werden.

Voraussetzung für Einschränkungen ist außerdem, dass die hohen Infektionszahlen nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht auf einen punktuellen Ausbruch zurückzuführen sind, sondern dass vielmehr ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt. Das ist im Moment der Fall.

Landrat Dr. Richard Sigel sagt: „Wir haben im Rems-Murr-Kreis funktionierende Strukturen und stemmen uns gemeinsam mit aller Kraft gegen die Pandemie. Leider können wir den bundesweiten Trend dennoch nicht aufhalten. Daher schmerzt es umso mehr, dass wir nach wie vor zu wenig Impfstoff bekommen. Wir haben das Sozialministerium bereits dringlich gebeten, unsere Kapazitäten zu erhöhen. Wir stehen bereit – was fehlt, ist der Impfstoff. Dabei müssten wir beim Impfen jetzt dringend Gas geben, um die dritte Welle zu brechen.“

In der dritten Welle stehe man besonderen Herausforderung gegenüber, so der Landrat. „Wir kämpfen gerade an zwei Fronten: Einerseits müssen wir die aktuelle Welle der Infektionen brechen und die Krise managen. Andererseits erwarten die Bürgerinnen und Bürger zurecht, dass wir trotzdem die Perspektiven nicht aus dem Auge zu verlieren und mögliche Öffnungsszenarien vorzubereiten. Deshalb möchten wir im Rahmen eines Modellprojekts Öffnungsschritte mithilfe von Schnelltests erproben“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

Wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 100 bleibt, muss der Landkreis Öffnungen zurücknehmen. „Es wäre bitter, wenn wir hier im Landkreis die Notbremse ziehen müssten. Denn unser Einzelhandel, aber auch die Musikschulen und Vereine, haben die Öffnungen so verantwortungsvoll umgesetzt und uns allen hat etwas mehr Normalität gutgetan“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.

In dieser fragilen Lage appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger: „Es kommt jetzt auf uns alle an. Denken Sie bitte weiterhin an Abstand, Lüften, Masken und Hygiene. Einem kurzen Beisammensein kann eine lange Quarantäne folgen. Gerade auch mit Blick auf Ostern bittet der Landrat die Bürgerinnen und Bürger, die kostenlosen Schnelltests zu nutzen: „Schnelltest bieten zumindest für den Moment ein Stück mehr Sicherheit und Klarheit. Im Rems-Murr-Kreis haben wir inzwischen ein flächendeckendes Netz an Testzentren geknüpft. Helfen Sie mit, nur gemeinsam können wir es schaffen, dem Virus einen Riegel vorzuschieben“, so Sigel weiter.

Im Schnelltestportal des Landkreises stehen mehr als 120 Testzentren für kostenlose Schnelltests bereit.

Hintergrund: Wie und wann kommt es zu Einschränkungen?

Maßgeblich für die Überschreitung sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert werden. Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen in Folge über 100 liegt, dann muss gemäß der Corona-Verordnung des Landes (Paragraph 20, Absätze 5 und 7) die Notbremse gezogen werden. In diesem Fall stellt das Landratsamt durch Pressearbeit und eine amtliche Bekanntmachung offiziell fest, dass der Wert über 100 liegt. Die Einschränkungen greifen dann am zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Sollte der Rems-Murr-Kreis an drei Tagen in Folge über dem Inzidenzwert von 100 sein, dann gilt (Achtung: Diese Übersicht ist auf dem Stand der Corona-Verordnung des Landes in der Form vom 19. März 2021. Eine Fortschreibung wird in den nächsten Tagen erwartet):

  • Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Im Einzelhandel kann nur noch im Voraus bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden (Click & Collect).
  • Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt. Museen, Galerien, zoologische und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt, außer medizinisch notwendige Behandlungen und der Friseurbetrieb.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen zum Onlineunterrichts zurückkehren.

(keck/25.03.2021)