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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 15.12.2020

Landratsamt und Rathäuser schließen für den Publikumsverkehr

Corona-Teams arbeiten weiter, auch an den Feiertagen / Aufbau Kreisimpfzentrum auch über die Feiertage und den Jahreswechsel / Zulassungsstelle sind bis einschließlich 18. Dezember geöffnet

 

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern, einen härteren „Lockdown“ zu verhängen, wird auch das Landratsamt für den Publikumsverkehr schließen. Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum 10. Januar 2021 herrscht in der Kreisverwaltung nur noch ein eingeschränkter Dienstbetrieb. Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich telefonisch oder per Mail an die Kreisverwaltung zu wenden. Persönliche Besuche in den Dienststellen des Landratsamts sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Amt möglich.

Im Rems-Murr-Kreis gelten damit ähnliche Regelungen wie in den anderen Landkreisen in der Region, die ihre Landratsämter ebenfalls für den Publikumsverkehr weitgehend schließen werden. Auch die Rathäuser und Verwaltungsstellen der Städte und Gemeinden sind ab dem 16. Dezember bis mindestens 10. Januar für den Präsenzverkehr geschlossen. Für dringende Angelegenheiten wird um Kontaktaufnahme gebeten, die Verwaltungen sind telefonisch und per Mail weiterhin erreichbar. Örtlich gelten hierzu teils gesonderte Regelungen.

Ziel ist es, wie beim ersten Lockdown im Frühjahr die Möglichkeit zur Übertragung des Virus zu reduzieren. Damit soll gewährleistet werden, dass die Verwaltung auch in Krisenzeiten arbeitsfähig bleibt. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, sagt der Landrat mit Blick auf die Zulassungsstelle. Wir können aber nicht von vielen eine Schließung abverlangen und dann nicht unseren Beitrag leisten, das öffentliche Leben herunterzufahren. Wir müssen jetzt nach den Beschlüssen von Bund und Ländern alles schließen, was nicht zwingend benötigt wird. In den lebensnotwendigen Bereichen werden wir weiterhin für die Bevölkerung da sein, dazu zählt beispielsweise der Aufbau des Kreisimpfzentrums in der Waiblinger Rundsporthalle auch über die Feiertage und den Jahreswechsel“, betont Landrat Dr. Richard Sigel. Im Hintergrund geht daher die Arbeit des Landratsamtes weiter; gleiches gilt für die Rathäuser. Denn: das Corona-Virus macht keine Weihnachtspause. Die Ämter sind deshalb für die Aufgaben der Krisenbewältigung durchgehend besetzt und arbeiten nach Dringlichkeit, auch an Sonn- und Feiertagen.

Konkret bedeutet das: Das Gesundheitsamt arbeitet durchgehend und das Corona-Schnelltestzentrum des Landkreises bleibt zu den gewohnten Zeiten geöffnet, auch an den Feiertagen, nicht zuletzt um die Testung auch im Bereich des Pflegepersonals zu unterstützen. Die Informationen auf der Homepage werden weiter aktuell gehalten und die Kontaktpersonennachverfolgung über den Jahreswechsel ist sichergestellt.

 

Zulassungsstellen

Die Zulassungsstellen an den drei Standorten werden noch bis einschließlich 18. Dezember für den Publikumsverkehr geöffnet sein; dies vor dem Hintergrund, dass auch die Autohäuser schließen müssen und der Verkauf weitgehend ruht. Um laufende Verkäufe noch abzuwickeln und Besucherströme zu entzerren, sind an den drei Zulassungsstellen in dieser Woche noch persönliche vorsprachen ohne Terminvereinbarung möglich. Damit kann sich die Bürgerschaft kann ganz besonders für das Thema KFZ-Zulassungen noch vor Weihnachten auf den Lockdown einstellen. Die Schließung ist zunächst bis zum 4. Januar 2021 vorgesehen. In Abhängigkeit von der Pandemielage wird dann im neuen Jahr wieder geöffnet oder eine elektronische Terminvereinbarung ermöglicht.

 

Deponien und Annahmestellen der AWRM

Die Deponien und Annahmestellen der AWRM bleiben unter Einhaltung ihrer Hygienekonzepte geöffnet. Durch die Weihnachtsfeiertage ändern sich die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe; Informationen dazu finden sich auf der Website der AWRM. Da einige Verkaufsstellen für die neuen Abfall-Gebührenmarken am 16. Dezember ebenfalls schließen müssen, können die Gebührenmarken für die grauen und braunen Tonnen auch online auf der Website der AWRM bestellt werden. Möglich ist das ab dem 19. Dezember 2020 unter Service > Müllmarken-Online. Damit auch im Lockdown alle Menschen im Kreis rechtzeitig an ihre Gebührenmarken kommen, werden Tonnen ohne gültige Marke noch bis zum 25. Januar 2021 geleert.

Informationen unter www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/.

 

Corona-Hotline

Die Corona-Hotline unter der Nummer 07151/501-3000 wird wie gewohnt Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar sein.

Ausnahmen: am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. und 6. Januar ist die Hotline nur von 9 bis 12 Uhr erreichbar. An Samstagen und Sonntagen ist die Hotline nicht besetzt.

 

Corona-Ambulanz, Schnelltestzentrum und Schwerpunktpraxen

In Absprache mit dem Pandemie-Beauftragten der Kreisärzteschaften Dr. Jens Steinat wird die Corona-Fieber-Ambulanz in der Schorndorfer Klinik über die Feiertage zur Verfügung stehen. Die Öffnungszeiten während dieser Zeit: 10 bis 20 Uhr.  Bei Notwendigkeit können hier Abstriche abgenommen und von einem Labor auch über die Feiertage ausgewertet werden. Wie gewohnt ist der Besuch der Corona-Fieber-Ambulanz nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Bei den Hausärzten, die für die meisten Patienten die erste Anlaufstelle für einen Test sind – vor allem für Patienten mit Symptomen - besteht zwischen den Feiertagen die normale Regelversorgung. Praxen, die sich im wohlverdienten Urlaub befinden, haben Vertretungen, auf die sie verweisen müssen. Dr. Steinat weist jedoch darauf hin, dass die Labore über die Feiertage nur eingeschränkt in Betrieb sein werden und es daher auch nach Weihnachten noch zu Verzögerungen bei den Testergebnissen kommen kann.

Das Schnelltestzentrum in Winnenden wird über Weihnachten und Silvester auch während der Feiertage zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar bleiben. Dort können sich weiterhin Schulklassen, Kitagruppen und Angehörige der kritischen Infrastruktur im Rems-Murr-Kreis testen lassen. Für Einzelpersonen ist der Hausarzt oder eine Corona-Schwerpunktpraxis zuständig, in dringenden Fällen die Corona-Ambulanz in Schorndorf.

 

(jas/14.12.20)