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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 11.12.2020

Im Rems-Murr-Kreis gelten schon ab Samstag Ausgangsbeschränkungen

Corona Ampel rot; Foto: Landratsamt
Der Rems-Murr-Kreis gilt jetzt als Corona-Hotspot. Foto: Landratsamt.

Landkreis hat die 200er-Schwelle am dritten Tag in Folge überschritten / Landrat: Müssen dem Virus einen Riegel vorschieben / Landesweite Regelung verbietet den Verkauf an Glühweinständen ab Samstag

Die Landesregierung hat am heutigen Freitag, 11. Dezember, überraschend schärfere Corona-Beschränkungen beschlossen und verkündet, die bereits ab Samstag, 12. Dezember, gelten sollen. Die Corona-Maßnahmen des Landes gelten damit auch im Rems-Murr-Kreis. Sie beinhalten bereits einen Teil der Maßnahmen, die der Rems-Murr-Kreis im Rahmen des Hotspot-Strategie hätte treffen müssen, so etwa nächtliche Ausgangssperren (20 bis 5 Uhr) und das Verbot von Glühweinverkauf zum Mitnehmen.

Die Allgemeinverfügungen, die der Landkreis für ein Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge vorbereitet hatte, werden daher nicht mehr umgesetzt, darauf hat sich der Landrat mit dem Amtschef des Sozialministeriums verständigt. „Es geht jetzt darum, dass wir – nach den heute überraschend vom Land verkündeten Maßnahmen – möglichst nicht mit zusätzlichen Regelungen für Verwirrung sorgen“, so der Landrat bei einem Pressegespräch des erweiterten Krisenstabs. „Auch, wenn wir keine über die vom Land verordneten Maßnahmen hinausgehenden Regelungen als Landkreis verfügen, haben wir aber beispielsweise erneut die Heime und Pflegeeinrichtungen seitens der Heimaufsicht angeschrieben. Um die besonders vulnerablen Gruppen zu schützen haben wir nochmals um strengere Schutzmaßnahmen bei Besuchen gebeten, obwohl ich unterstreichen möchte, dass wir dort bereits seit Wochen im Kontakt sind und eine hervorragende Arbeit und sehr gute Vorbereitung erleben.“

Abzuwarten bleibt, was beispielsweise mit Regelungen für Friseure wird, die nach der Ankündigung einer Allgemeinverfügung des Landkreises in der Diskussion waren. Der Ministerpräsident hat angekündigt, dass man unter anderem darüber mit der Bundeskanzlerin am Sonntag, 13. Dezember, beraten werde.

Landrat Dr. Richard Sigel appelliert an die Bevölkerung: „Wir haben heute am dritten Tag in Folge die kritische Schwelle von 200 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten. Unsere Kliniken sind zwar gut aufgestellt, aber auch hier steigt die Belastung. Und auch im Land ist die Lage ernst, jeder vierte in Baden-Württemberg lebt in einem Corona-Hotspot. Um diesen gefährlichen Trend zu stoppen, müssen wir nun alle gemeinsam dem Virus einen Riegel vorschieben und uns gemeinsam anstrengen. Die Bundeskanzlerin hat es in ihrer Rede im Bundestag diese Woche treffend gesagt: Die Winterzeit ist eine überschaubare Zeit, die kriegen wir hin. Wir haben schon so viele Monate mit diesem Virus verbracht und wir haben doch gelernt, wir können etwas dagegen tun.“

Das Polizeipräsidium Aalen kontrolliert bereits seit Pandemiebeginn unter anderem mit zahlreichen Schwerpunktkontrollen die Einhaltung der Corona-Regeln, u.a.  die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes z.B. im ÖPNV bzw. auch der sonstigen Einschränkungen und ist für den anstehenden Lockdown gut vorbereitet. Polizeivizepräsident Wolfgang Reubold sagte: „Speziell für die Dauer der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ist vorgesehen, dass in jeder Nacht zusätzliche Einsatzkräfte aus der Organisation des Polizeipräsidiums zusammengezogen werden. Diese Kräfte werden, u.a. auch im Rems-Murr-Kreis stationäre Kontrollstellen an wechselnden Örtlichkeiten betreiben und mit flächendeckenden mobilen Kontrollen kombiniert. Abhängig von der Verfügbarkeit ist außerdem die Unterstützung der Kontrollmaßnahmen seitens des Polizeipräsidiums Einsatz für das Polizeipräsidium Aalen geplant. Wir werden unser Einsatzkonzept stetig überprüfen und bewerten und dieses lageorientiert hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen sowie eingesetzten Kräfte anpassen.“

Die Corona-Verordnung Schule regelt, dass der Übergang in einen Wechselunterricht nur dann möglich ist, wenn in dem Stadt- oder Landkreis sowohl die Inzidenz über 200 je 100.000 Einwohner liegt als auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt für die Gemeinde, in der die Schule liegt, ein besonderes Infektionsgeschehen feststellt. Da das Infektionsgeschehen im Rems-Murr-Kreis diffus ist, sehen das Staatliche Schulamt und der Rems-Murr-Kreis von dieser Maßnahme ab, betont Sabine Hagenmüller-Gehring, Leiterin des Staatlichen Schulamts in Backnang: „In der Werkrealschule, der Realschule und den Gemeinschaftsschulen ist ein Wechselunterricht lediglich für die Klassenstufe 8 vollständig möglich.“ Zudem gilt es nun die weiteren Regelungen für Schulen abzuwarten.

Landrat Sigel bedauert auch angesichts zunehmender Bedenken von Lehrpersonal sowie von Erzieherinnen und Erziehern, die ihn erreichen, dass vom Land noch offengelassen wurde, ob es im Schul- und Kita-Bereich zu Einschränkungen und vielleicht doch zu einem vorgezogenen Ferienbeginn kommt.

Weitere Informationen zum Coronavirus und zum Dashboard mit den aktuellen Zahlen finden Sie hier.

(keck/11.12.20)