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Vogelgrippe: Vorsorge auch in kleinen Geflügelhaltungen wichtig
Das Veterinäramt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis informiert darüber, dass derzeit in Norddeutschland vermehrt Fälle von Geflügelpest, vielen auch bekannt als Vogelgrippe, in Norddeutschland festgestellt wurden. Betroffen sind vor allem Wildvögel, aber auch Geflügelhaltungen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat die Eintragswahrscheinlichkeit in Geflügelbestände in Deutschland als hoch eingestuft. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass nicht nur große Geflügelhaltungen, sondern auch kleine Bestände und Hobbyhaltungen ihre Tiere vor diesem Virus schützen“, rät Dr. Jutta Wilhelm, Leiterin des Fachbereichs Tiergesundheit im Landratsamt des Rems-Murr-Kreis.
Wichtig für eine erfolgreiche Bekämpfung, aber auch für Vorbeugung gegen die Tierseuche ist die Registrierung sämtlicher Geflügelhaltungen im Rems-Murr-Kreis beim Veterinäramt. „Wir müssen leider immer wieder feststellen, dass Geflügelhaltungen im Landkreis dem Veterinäramt nicht gemeldet wurden“, so der Leiter des Veterinäramtes Dr. Thomas Pfisterer. „Wir bitten dringend darum, noch nicht erfolgte Registrierungen umgehend nachzuholen. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wer seine Geflügelhaltung verspätet meldet, muss keine Sanktionen befürchten“, so Pfisterer.
Die Geflügelpest, vielen auch bekannt als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza, ist eine hochansteckende und daher anzeigepflichtige Tierseuche. Sie wird von Influenzaviren ausgelöst, die durch Tröpfchen über die Luft, über Kotpartikel oder auch über Kleidung und Geräte übertragen werden können. Eine Übertragung auf den Menschen ist selten, aber bei bestimmten Virusvarianten möglich. Bei den aktuell festgestellten Fällen handelt es sich um den Subtypus H5N8 der Viren.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen sind zu beachten, um die Tiere vor Infektion zu schützen:
• Halten Sie Ihr Geflügel so, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Sollte ein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildvögeln nicht vermieden werden können, sollten Sie Ihre Tiere im Stall belassen (aufstallen).
• Trennen Sie strikt Straßenkleidung und Stallkleidung. Betreten Sie Ihren Stall nur mit betriebseigener Schutzkleidung. Die Kleidung ist bei 60°C zu waschen.
• Stellen Sie eine Desinfektionswanne o. ä. am Ein-/Ausgang des Stalles auf und nutzen Sie diese beim Betreten und Verlassen des Stalles für Ihre Schuhe. Die Schuhe, die Sie im Stall tragen, sollten im Bereich des Stalles verbleiben. Das Schuhwerk ist zudem regelmäßig gründlich zu reinigen.
• Waschen Sie sich vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalles gründlich die Hände.
• Bewahren Sie das Futter und die Einstreu sowie sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf. Futter und Einstreu, die mit Vogelkot kontaminiert sind, sind zu entsorgen.
• Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie die Tiere mit Trink-, nicht mit Regen- oder Oberflächenwasser.
• Verfüttern Sie keine Eierschalen zugekaufter Eier.
• Der Zutritt betriebsfremder Personen oder von Haustieren ist durch entsprechende Vorkehrungen auszuschließen.
• Alle Fahrzeuge und Gerätschaften sind nach jeder Ein-/Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport zu reinigen und zu desinfizieren.
• Führen Sie eine Schadnagerbekämpfung oder –prophylaxe durch.
Weitere Hinweise können Sie auch der Homepage des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (www.rems-murr-kreis.de, Suchbegriff: Geflügelpest), sowie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (www.verbraucherministerium.de) entnehmen. Das Veterinäramt des Rems-Murr-Kreis ist telefonisch unter 07191 895-4062 oder per E-Mail unter veterinaeramt@rems-murr-kreis.de zu erreichen.
(stk, 30.11.20)