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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 08.01.2021

Landratsamt und Rathäuser: Weiterhin kein Publikumsverkehr

Online-Terminvergabe bei den Zulassungsstellen in Backnang und Schorndorf seit 4. Januar möglich.
Online-Terminvergabe bei den Zulassungsstellen in Backnang und Schorndorf seit 4. Januar möglich.

Das Landratsamt hat angesichts der Lockdown-Verlängerung auch weiterhin für Publikumsverkehr geschlossen. Wie seit dem 16. Dezember 2020 herrscht in der Kreisverwaltung nur noch ein eingeschränkter Dienstbetrieb. Grundsätzlich gilt: Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich telefonisch oder per Mail an die Kreisverwaltung zu wenden. Persönliche Besuche in den Dienststellen des Landratsamts sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Amt möglich.

Angesichts dieser Verlängerung bzw. Verschärfung von Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab 11. bis Ende Januar sind auch die Rathäuser und Verwaltungsstellen der Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis weiterhin für den Präsenzverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch und per Mail regulär zu erreichen, Dienstleistungen werden nach Möglichkeit kontaktlos bearbeitet. Notwendige Präsenztermine sind im Ausnahmefall möglich, bitte nehmen Sie vorab Kontakt auf. Örtliche Regelungen können davon im Einzelfall abweichen. Informationen hierzu finden Sie auch auf den Homepages bzw. in den örtlichen Mitteilungsblättern.

Corona-Hotline

Die Corona-Hotline unter der Nummer 07151/501-3000 wird wie gewohnt Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar sein.

Zulassungs- und Führerscheinstellen

In den Zulassungsstellen ist auch weiterhin aufgrund der aktuellen Lage kein Regelbetrieb möglich. Allerdings sind bei den Zulassungsstellen in Backnang und Schorndorf seit dem 4. Januar 2021 nach vorheriger Online-Anmeldung wieder Termine möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Landratsamts: www.rems-murr-kreis.de. Die Zulassungsstelle in Waiblingen bleibt für Privatpersonen geschlossen. Die Waiblinger Mitarbeitenden verstärken aktuell die Teams der Außenstellen.

Händlerportal

Im Laufe der nächsten Woche wird es eineweitereMöglichkeit der Online-Terminvergabe geben: Für die Zulassungsstelle in Waiblingen wird ein Händlerportal eingerichtet. Dieses ist exklusiv für Autohäuser und Zulassungsdienste gedacht. Über dieses Portal können diese online Termine vereinbaren. Genauere Infos hierzu gibt das Landratsamt nächste Woche bekannt.

Seit dem 21. Dezember waren die Zulassungsstellen an allen drei Standorten geschlossen und waren damit dem bundesweiten Lockdown gefolgt. Wie etwa auch der Landkreis Esslingen hatte der Rems-Murr-Kreis damit den hohen Corona-Fallzahlen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen und damit verbunden Einstufung als Corona-Hotspot im Dezember Rechnung getragen – beide Landkreise hielten die Zulassungsstellen im Lockdown daher nicht offen. Auch jetzt werden die Zulassungsstellen des Rems-Murr-Kreises noch nicht wieder zum Regelbetrieb übergehen. Dennoch soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, in dringenden Fällen rund um die KFZ-Zulassung Termine zu vereinbaren.

Die Führerscheinstelle bleibt wie das übrige Landratsamt weiterhin geschlossen, ist jedoch seit dem 4. Januar in dringenden Fällen erreichbar: per E-Mail unter fahrerlaubnis@rems-murr-kreis.de und per Telefon unter 07151/501-1520.

So funktioniert die Terminvergabe:

Bürgerinnen und Bürger können ihren Termin selbst ganz einfach über ein neues Online-Tool auf der Website des Landratsamtes vornehmen, das für die Terminvergabe im Corona-Schnelltestzentrum programmiert wurde und sich bewährt hat. Das Online-Tool ist unter folgendem Link zu finden: www.rems-murr-kreis.de/kfz.

Eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Einen bereits vereinbarten Termin kann man selbst wieder stornieren, sollte dies nötig sein.

Die Termine können ausschließlich in den Außenstellen Backnang und Schorndorf innerhalb der normalen Öffnungszeiten gebucht werden. Diese sind: Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr, Freitag von 7 bis 12 Uhr. Es wird gebeten, nur in dringenden Fällen Termine zu vereinbaren, da die Zahl der Termine begrenzt ist. Zum Termin kann am Bearbeitungsschalter nur eine Person vorsprechen. Bei Nichterscheinen verfällt der Termin.

Deponien und Annahmestellen der AWRM

Die Deponien und Annahmestellen der AWRM haben unter Einhaltung ihrer Hygienekonzepte zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Informationen zu den Öffnungszeiten finden sich auf der Website der AWRM.

Aufgrund des Lockdowns sind einige Verkaufsstellen für die neuen Abfall-Gebührenmarken für das Jahr 2021 geschlossen. Eine Übersicht der geöffneten Verkaufsstellen kann auf der Website der AWRM unter Infos > Verkaufsstellen eingesehen werden.

Ebenso können die Gebührenmarken für die grauen und braunen Tonnen auch online auf der Website der AWRM unter Service > Müllmarken-Online bestellt werden. Damit auch im Lockdown jeder im Kreis rechtzeitig an seine Gebührenmarken kommt, werden Tonnen ohne gültige Marke noch bis zum 25. Januar 2021 geleert.

Informationen unter www.abfallwirtschaft-rems-murr.de

(stk, 8.1.21)