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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 13.10.2020

Landrat: Kurzes Beisammensein kann zu langer Quarantäne führen

Symbolbild Abstand halten, Foto: congerdesign, Pixabay
Symbolbild zum Thema Mindestabstand, Foto: congerdesign, Pixabay

Zweite Pandemie-Stufe in Baden-Württemberg bedeutet erhöhte Wachsamkeit – nicht nur in den Vereinen  

Landrat Dr. Richard Sigel ruft die Menschen im Rems-Murr-Kreis dazu auf, bei ihren Anstrengungen in der Bekämpfung des Corona-Virus jetzt nicht nachzulassen. Im Zusammenhang mit der erhöhten Pandemiestufe appellieren nicht nur Gesundheitsminister Manfred Lucha und Sportministerin Susanne Eisenmann an die Sportverbände, auch der Landrat richtete er am 8. Oktober ein Schreiben an den Präsidenten des Sportkreises Rems-Murr Erich Hägele, um in Sportvereinen für das Thema zu sensibilisieren. Der Appell richtet sich jedoch an alle Vereine und gilt überall, wo viele Menschen zusammenkommen.

Nach der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr konnten viele Vereine ihre Tätigkeiten wiederaufnehmen – weil sie engagiert Hygienekonzepte entwickelt und ihren Betrieb entsprechend umgestaltet haben. Damit ist mit viel ehrenamtlichem Engagement ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlichen Lebens in Sport und Kultur wieder zurückgekehrt. Dies gilt es jetzt weiter zu schützen. Ehrenamtlich haben sich viele durch Corona-Verordnungen gekämpft und Hygienekonzepte erstellt, um dies zu ermöglichen. Aktuell ist vieles noch erlaubt, doch der Landrat gibt zu bedenken: „Gerade jetzt kann die Situation leicht kippen, weil sich viele Aktivitäten von draußen nach drinnen verlagern. Deshalb sollte jeder und jede verantwortungsvoll handeln. Nicht alles, was man tun darf, sollte man mit Blick auf Corona aktuell tun, das ist mein Appell.“

Denn: für Handballtraining oder Chorprobe gibt es inzwischen feste Hygienekonzepte, nicht aber für das gesellige Beisammensein danach – gleiches gilt für alle anderen Anlässe, zu denen Menschen sich zwanglos versammeln, ob Familienfeier oder Weihnachtsmarkt. In diesem Herbst müsse all das etwas zurückstehen, um das Gemeinschaftsleben insgesamt zu erhalten, bedauert Dr. Richard Sigel. „Denken wir weiterhin an Abstand, Hygiene und Alltagsmaske! Die lange Quarantäne steht sonst in keinem Verhältnis zu der kurzen Freude des Beisammenseins.“

Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Robert-Koch-Institut die Regeln für Personen deutlich verschärft hat, die im Falle eines Kontakts mit Corona-Infizierten als „enge Kontaktperson“ in Quarantäne müssten. Hinzu kommt, dass es bei Überschreiten des Wertes von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen auch im Rems-Murr-Kreis Beschränkungen geben wird. Für die Teilnehmerzahl privater Feierlichkeiten müsste dann nach Vorgaben des Sozialministeriums eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt werden, die bei öffentlich angemieteten Räume bei höchstens 50 Personen liegt, in privaten Räumen dürften es nicht mehr als 25 Personen sein. „Mir wäre es lieber, wir schaffen die Einhaltung der Schwellenwerte ohne Beschränkungen und Verbote“, so der Landrat weiter.

Noch hat die Zahl der Infizierten im Kreis den Schwellenwert nicht erreicht. Sie liegt heute bei 28 Infektionen auf 100.000 Einwohner.

Weitere Informationen zu den neuen Regeln des Robert-Koch-Instituts und zum Corona-Virus im Rems-Murr-Kreis unter diesem Link.

 

(jas/13.10.2020)

Button Schutzmaske Mach mit_Bild: Landratsamt
"Mach mit"-Button fürs Tragen von Schutzmasken, Bild: Landratsamt

Die neuen Regeln des RKI im Wortlaut:

 

Als Kontakt der Kategorie I mit engem Kontakt gelten und müssen demnach in Quarantäne:

  • Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zum Quellfall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich zuvor der Quellfall eine längere Zeit (>30 Min.) im Raum aufgehalten hat
  • Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Kitagruppe, Schulklasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall z.B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (> 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)

Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein Quellfall war, ist keine Quarantäne erforderlich. Es soll ein Selbstmonitoring erfolgen und bei Auftreten von Symptomen eine sofortige Selbst-Isolation und Testung. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen auch (inkl. Isolation)

 

Kontaktpersonen der Kategorie I eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug sind:

  • Passagiere, die Armlehnenkontakt zum Quellfall hatten, unabhängig von der Flugzeit. Saß der Quellfall am Gang, so zählen Passagiere in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I, sondern als Kontaktperson der Kategorie II.
  • Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere unabhängig vom Sitzplatz, sofern eines der anderen Kriterien für engen Kontakt zutrifft (z.B. längeres Gespräch).