Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 13.04.2018

Land sagt Sanierungen entlang der L 1120 bis Jahresende zu

Land sagt Sanierungen entlang der L 1120 bis Jahresende zu

Die Landesstraße in der Nähe des Rettichkreisels wird saniert. Foto: Landratsamt
Die Landesstraße in der Nähe des Rettichkreisels wird saniert.

Ortstermin mit Vertretern des Regierungspräsidiums: Land ermöglicht außerplanmäßige Sanierungen / Landkreis startet Straßeninvestitionsprogramm 2018-2021

Der Rems-Murr-Kreis und die betroffenen Gemeinden Berglen, Althütte, Allmersbach im Tal und Rudersberg setzen sich bereits seit längerer Zeit für einen Ausbau und eine Sanierung der L 1120 von Stöckenhof in Richtung Kallenberg ein. Bei einem Termin im Stuttgarter Verkehrsministerium im vergangenen Herbst hatte Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl erklärt, dass der Streckenabschnitt in der Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen des Landes nicht enthalten sei. Eine zeitnahe Sanierung könne somit nicht in Aussicht gestellt werden. Denn landesweit gibt es noch viele deutlich schlechtere Landesstraßen, die dringender saniert werden müssen als die L 1120.

Bei dem Treffen im Herbst wurde jedoch ein Ortstermin vereinbart: Ziel des Treffens war es, ergänzend zur Zustandserfassung und -bewertung des Landes den baulichen Zustand nochmals von den Fachleuten prüfen zu lassen und außerplanmäßige Sanierungsmaßnahmen zu erreichen.

Dieser Ortstermin fand Anfang April statt. Nach einer gemeinsamen Befahrung des Streckenabschnitts attestierten die Vertreter des Regierungspräsidiums dem Abschnitt keinen akuten Sanierungsbedarf. Die Fahrbahn sei nicht ohne Schadensbilder, es bestehe jedoch keine ausreichende Grundlage dafür, den Streckenabschnitt in die Priorisierung des Landes für das Jahr 2018 oder in naher Zukunft aufzunehmen. Angesichts der besonderen Situation vor Ort auf der vielbefahrenen Strecke könnten jedoch außerplanmäßig Mittel bereitgestellt werden, so Dr. Uwe Lahl. Das Straßenbauamt des Landkreises erklärte sich bereit, die bauliche Umsetzung aller zur Verfügung gestellten Landesmittel zu übernehmen. Die Umsetzung ist dann im Rahmen der Vollsperrung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Stöckenhof geplant.

„Ein Ausbau der L 1120 wäre aus Sicht des Landkreises und der Kommunen weiterhin wünschenswert“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Wir freuen uns, dass das Land Sanierungen bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt hat. Gerne übernehmen wir als Landkreis die bauliche Umsetzung, damit die Strecke bald besser befahrbar wird.“

„Es ist lobenswert, dass das Land Baden-Württemberg trotz starrer Listen zur Zustandserfassung die notwendige Flexibilität zeigt, um auf besondere örtliche Verhältnisse und im Sinne der Verkehrssicherheit zu reagieren. Dass es nun zeitnah substantielle Verbesserungen auf dieser Strecke gibt und wir Synergien nutzen können, freut mich als Standortbürgermeister“, so Maximilian Friedrich.

Ebenso wie das Land und der Bund führt auch der Rems-Murr-Kreis seit dem Jahr 2013 regelmäßig eine Zustandserfassungen und -bewertung für das Kreisstraßennetz durch. Auf Basis der Ergebnisse dieser Erfassung wurde vom Straßenbauamt des Landkreises der Kreisstraßenmaßnahmenplan mit einer Priorisierung aller notwendigen Maßnahmen entwickelt. Im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 16. April 2018 wird das Straßenbauamt den neuen Kreisstraßenmaßnahmenplan 2018-2021 vorstellen. Neben Erhaltungs- und Ausbaumaßnahmen auf Kreisstraßen sind in der Erhaltungsplanung des Landkreises auch dringend notwendige Brückensanierungen und der weitere Ausbau des Radwegenetzes enthalten.

Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben hat der Kreistag des Rems-Murr-Kreises im Oktober 2017 ein Straßeninvestitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2021 beschlossen. „Wir verdoppeln in den nächsten drei Jahren ganz bewusst unsere bisherigen Investitionsmittel im Straßenbauamt, um unsere Kreisstraßen und Radwege spürbar zu verbessern“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Wir wollen uns nicht auf Kritik am Land beschränken, sondern mit gutem Beispiel vorangehen.“

Hintergrund: Bemühungen des Landkreises und der Gemeinden

Bereits am 30. November 2017 gab es ein Treffen im Stuttgarter Verkehrsministerium zwischen Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, Landrat Dr. Sigel, den Bürgermeistern Maximilian Friedrich (Berglen), Reinhold Sczuka (Althütte) sowie dem Rudersberger Bauamtsleiter René Schaal, um über den Zustand der L 1120 von Stöckenhof in Richtung Kallenberg zu sprechen. Der Einladung zum Gespräch waren mehrere Schreiben des Landkreises und der Anliegergemeinden an Verkehrsminister Winfried Hermann vorausgegangen, mit denen in den letzten Monaten immer wieder auf die zahlreichen Schadensbilder auf der stark befahrenen Landesstraße hingewiesen wurde. Neben der schadhaften Fahrbahn sehen der Landkreis und die Gemeinden dringenden Handlungsbedarf bei der Entschärfung zahlreicher unübersichtlicher Kurvenbereiche im Streckenverlauf. Aufgrund erhöhter Unfallzahlen wurde dem Abschnitt bereits das Attribut Unfallhäufungslinie verliehen. Der ausdrückliche Wunsch des Landkreises und der Gemeinden ist eine zeitnahe Sanierung des maroden Streckenabschnitts, besser noch ein Ausbau, bei dem eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann. Der Zeitpunkt für eine umfangreiche Maßnahme ist in diesem Jahr besonders günstig, da die Strecke voraussichtlich ab Anfang Juli 2018 ohnehin für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Stöckenhof durch die Gemeinde Berglen für mindestens fünf Monate vollgesperrt sein wird.

Im Rahmen des Gesprächs beim Verkehrsministerium verwies Herr Ministerialdirektor Dr. Lahl auf die Ergebnisse der im Jahr 2016 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung von Landesstraßen in Baden-Württemberg. In der daraus entwickelten Priorisierung von Erhaltungsmaßnahmen ist der Streckenabschnitt nicht enthalten. Um Verbesserungen der Verkehrssicherheit zu erreichen, empfiehlt das Ministerium die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen. Hier sei jedoch der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde in der Pflicht. Als Ergebnis des Gesprächs verständigte man sich auf einen gemeinsamen Ortstermin, an dem das Straßenbauamts des Landkreises, das zuständige Baureferat des Regierungspräsidiums Stuttgart und Vertretern der Anliegergemeinden teilnehmen sollten.

(nick/13.04.18)

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