Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 24.10.2016

Naturschutzbeauftragte im Kreis für weitere fünf Jahre bestellt

Naturschutzbeauftragte im Kreis für weitere fünf Jahre bestellt

Bildquelle: Landratsamt Rems-Murr-KreisBildunterschrift: (von links nach rechts) Arnold Sombrutzki, Landrat Dr. Sigel, Bernhard Schmückle und Dr. Manfred Steinmetz bei der Überreichung der Bestellungsurkunden.

Bernhard Schmückle, Dr. Manfred Steinmetz, Arnold Sombrutzki und Dr. Gerda Vistorin wurden in ihrer Funktion als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte des Landkreises für weitere fünf Jahre bestellt. Anlässlich der Verlängerung ihrer Amtszeit überreicht Landrat Dr. Sigel den Anwesenden ­–

und Frau Dr. Gerda Vistorin in Abwesenheit – die Bestellungsurkunden. „Ich danke Ihnen für Ihr großes Engagement, das sie unserem Landkreis entgegenbringen. Auf Ihre Sachkenntnis und Ihr fachliches Verständnis möchte ich nicht verzichten“, bedankte sich der Rems-Murr-Landrat.

 

„Gerade wenn man wie Sie, Herr Schmückle oder Frau Dr. Vistorin, die heute leider nicht dabei sein kann,  über den ungewöhnlich langen Zeitraum von 20 Jahren dieses Ehrenamt ausübt, ist das keine Selbstverständlichkeit und bedarf Respekt“, betonte der Landrat. Die erste Bestellung für Bernhard Schmückle und Dr. Gerda Vistorin war im Jahr 1996. Seither füllen beide Naturschutzbeauftragte dieses Amt mit persönlicher Leidenschaft, großem Einsatz und nicht nachlassender Verbundenheit mit dem Thema Naturschutz aus.

 

In Anerkennung dieser Leistung bittet daher auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowohl an Bernhard Schmückle als auch an Dr. Gerda Vistorin die Dankurkunde, das Glückwunschschreiben und das Buch mit den Grüßen des Ministers Franz Untersteller, auszuhändigen.

 

Hintergrund

 

Die Naturschutzbeauftragten werden nach § 59 Naturschutzgesetz bestellt. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die fachliche Beratung der Naturschutzbehörde bei:

  • der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen verbunden sind
    z. B. Bauleitpläne, Straßenbaumaßnahmen, Erdauffüllungen, Flurbereinigungen, naturschutzrechtliche Verfahren

  • und das Ausweisungsverfahren von Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen

     

    Gebietszuständigkeiten

     

    Bernhard Schmückle ist für die Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim, sowie für die Städte Weinstadt und Winnenden zuständig.

     

    Arnold Sombrutzki ist für die Gemeinden Althütte, Auenwald, Kaisersbach und Rudersberg zuständig.

     

    Dr. Manfred Steinmetz ist für die Gemeinde Korb sowie die Städte Fellbach, Schorndorf und Waiblingen zuständig.

     

Dr. Vistorin ist für die Gemeinden Kernen im Remstal, Remshalden, Urbach und Winterbach zuständig.
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