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Unbegleitete minderjährige Ausländer erkennungsdienstlich erfasst
Unbegleitete minderjährige Ausländer erkennungsdienstlich erfasst
Pilotprojekt: Der Rems-Murr-Kreis schließt ausländerrechtliche Lücken bei jungen Migranten
Bei einem Pressegespräch zum landesweiten Pilotprojekt hat die Landkreisverwaltung dargelegt, wie sie gemeinsam mit dem Landeskriminalamt und dem Polizeipräsidium Aalen Lücken bei der Erfassung von jungen, allein geflohenen Asylbewerbern schließt.
Im Rems-Murr-Kreis leben derzeit 287 unbegleitete minderjährige Ausländer, die durch verschiedenste Angebote der Jugendhilfe des Landkreises betreut werden. Auf Veranlassung des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration werden die Landkreise in Baden-Württemberg – in Kooperation mit dem Landeskriminalamt und den jeweiligen Polizeibehörden – Lücken hinsichtlich erkennungsdienstlicher Daten schließen. In Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Aalen und dem Landeskriminalamt wird der Rems-Murr-Kreis die ausländerrechtliche erkennungsdienstliche Nacherfassung der UMAs als erster Landkreis in Baden-Württemberg durchführen.
Rund 100 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden am Mittwoch, 29. März, und Donnerstag, 30. März, bei der gemeinsamen Aktion erkennungsdienstlich erfasst. Die jungen Migranten leben in Einrichtungen der Jugendhilfe oder bei Pflegefamilien. Das Kreisjugendamt fungiert als Koordinationsstelle und arbeitet dabei eng mit den freien Trägern zusammen.
„Wir brauchen Sicherheit darüber, wer bei uns hier im Kreis lebt – bei der Migration, aber auch für die Integration“, betonte Landrat Dr. Richard Sigel vor Ort. Bei den erwachsenen und in Familien geflohenen Asylbewerbern hatte die Kreisverwaltung im Frühjahr 2016 erhebliche Probleme, weil es bei der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Verzögerungen kam. Daher hatte sich der Landrat damals in einem Brandbrief an das BAMF gewandt, worauf mobile Teams der Bundesbehörde den Rückstand aufgearbeitet haben. Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind je nach Status das BAMF beziehungsweise die Landes- und Kreisbehörden sowie die Polizei zuständig.
Nach dem Gespräch hatten die Pressevertreter die Möglichkeit, der Erfassungsaktion in den Räumen des Polizeipräsidiums Aalen, Kriminalpolizeidirektion Waiblingen, zu begleiten. Hier wurden die Minderjährigen, begleitet von ihren Betreuern, erkennungsdienstlich behandelt. Dazu gehören Fotos und bei über 14-Jährigen die Aufnahme von Fingerabdrücken. Zudem wurden die Identitätsdokumente der Migranten – soweit vorhanden – auf Echtheit überprüft.
(nick/29.03.17)