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Voraussetzungen für die Durchführung einer Online-Außerbetriebssetzung:
iKfz funktioniert nur mit ...
- neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I sowie
- Kennzeichen, deren Siegelplaketten mit Sicherheitscodes versehen sind (wurden erst ab 2015 ausgegeben).
- Sie müssen einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen und
- die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) freigeschaltet haben.
- Ebenfalls ist dafür ein geeignetes Kartenlesegerät erforderlich.
- Sie benötigen eine Kreditkarte oder ein Konto bei einer Bank, welche Giropay unterstützt. Die Außerbetriebsetzung wird damit direkt während des Online-Vorgangs bezahlt.
Bei Fahrzeugen, deren Papiere und Siegelplaketten vor 2015 ausgegeben wurden, ist eine Online-Außerbetriebsetzung nicht möglich. In diesen Fällen ist weiterhin eine Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsbehörde erforderlich.

Kfz-Zulassungsbehörde Waiblingen
Hauptstelle Waiblingen
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501-1249
Faxnummer: 07151 501-1747
kfz-zulassung(@)rems-murr-kreis.de
Montag:
06:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
06:30 Uhr bis 12:00 Uhr