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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 23.02.2017

Kreis und DRK verbessern die rettungsdienstliche Versorgung

Kreis und DRK verbessern die rettungsdienstliche Versorgung

Foto: Landratsamt
2016 konnten die Hilfsfristen nicht immer eingehalten werden / Neues Konzept wird umgesetzt Das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg legt fest, dass zwischen Eingang des Notfallanrufs und dem Eintreffen des Rettungswagens am Unfallort nicht länger als zehn, höchstens aber 15 Minuten vergehen dürfen. Im vergangenen Jahr war dies bei 6,7 Prozent (Rettungswagen) und 5,5 Prozent (Notarzt) der Fälle nicht möglich: Notfallretter und Notarzt brauchten hier länger als 15 Minuten. Die Vorgabe, die Frist in 95 Prozent der Einsätze einzuhalten, konnte nicht erfüllt werden. Landrat Dr. Richard Sigel und Eberhard Kraut, Vorsitzender des Bereichsausschusses für den Rems-Murr-Kreis, nehmen diese Nachricht gleichermaßen sehr ernst. Umgehend haben sie Maßnahmen für eine Verbesserung eingeleitet. „Wir haben uns gleich ans Werk gemacht, uns mit allen Beteiligten – Landratsamt, DRK und Krankenkassen – an einen Tisch gesetzt und ein Konzept erstellt“, sagt Sigel und betont: „Wir ziehen alle an einem Strang und verfolgen ein klares Ziel: die Einhaltung der Hilfsfristen wieder sicherzustellen.“In den vergangenen Jahren ist es den Rettungsdiensten fast immer gelungen, die planerische Größe von 95 Prozent einzuhalten, betont DRK-Geschäftsführer Sven Knödler. „Die Hilfsfrist ist im Bereich der Qualität des Rettungsdienstes jedoch nur bedingt aussagekräftig“, hält er fest. Denn im Durchschnitt brauchen die Helfer lediglich etwas mehr als acht Minuten, bis sie den Menschen helfen können.Ein Grund für die geringfügige Verschlechterung sind die stark angestiegenen Einsatzzahlen der Rettungswagen und Notärzte in den vergangenen Jahren: Zwischen 2014 und 2016 gab es allein eine Steigerung um rund 5.500 auf 48.700 Blaulicht-Fahrten. Allein diese Zahl erhöhe das Risiko, die Hilfsfrist mitunter zu überschreiten. Zudem komme es immer häufiger vor, dass Rettungswagen Krankentransportfahrten übernehmen müssen. Deshalb wurden im Bereichsausschuss nun unverzüglich folgende konkreten Verbesserungen beschlossen:
  • Zur Entlastung der Rettungswagen werden weitere Krankentransportfahrzeuge im Rems-Murr-Kreis eingesetzt.

  • Ein zusätzlicher Rettungswagen soll in Zukunft im Raum Sulzbach werktäglich zwölf Stunden bereitstehen.

  • Die Rems-Murr-Kliniken werden durch die Verbesserung der Notaufnahme (Umbau und Prozessoptimierung) enger mit dem Rettungsdienst verzahnt.

Das DRK setzt zusätzlich auf folgende unterstützende Maßnahmen:
  • Das DRK bildet Helfer vor Ort aus, um eine bessere Erstversorgung gewährleisten zu können. Diese Ehrenamtlichen sorgen für eine erweiterte Hilfeleistung und stellen damit eine Qualitätsverbesserung zwischen Ersthelfer und Rettungsdienst dar. Im Landkreis gibt es derzeit 143 Helfer vor Ort, die bereits Leben gerettet haben.

  • Die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle, die vom DRK betrieben und vom DRK und Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft getragen wird, leiten bei einem Anruf bereits via Telefon die Menschen an, Erste Hilfe zu leisten. Unfallopfer zu reanimieren. Dies kann Leben retten bis der Rettungswagen eintrifft – in der Regel nach acht Minuten.

  • Erst vor wenigen Wochen wurden fünf neue und moderne Rettungswagen beim DRK angeschafft.

„Bereits jetzt arbeiten alle Beteiligten intensiv daran, die Qualität der Rettungskette und damit die Versorgung von Notfallpatienten zu verbessern“, fasst Landrat Dr. Richard Sigel die Bemühungen zusammen. Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen in diese Richtung zählt unter anderem die Verlegung einer der beiden Waiblinger Notarztstandorte nach Winnenden zum 1. September 2016. „Mein herzlicher Dank geht an alle Vertreter der Blaulichtfraktion, die sich täglich für das Wohl unserer Kreisbürger einsetzen- hauptamtlich und ehrenamtlich.“ Der für das Rettungswesen zuständige Bereichsausschuss werde die Zahlen weiterhin analysieren. Denn eines ist für den Landrat und den Bereichsausschuss oberstes Ziel: „Die Hilfsfristen müssen 2017 wieder eingehalten werden.“  Hintergrund:Der Bereichsausschuss besteht aus Vertretern folgender Institutionen: Krankenkassen, DRK, Malteser, Arbeiter-Samariter-Bund, Landratsamt, DLRG sowie der Kreisbrandmeister. Der Ausschuss tagt zwei- bis dreimal im Jahr. Seine Aufgabe ist die Analyse und Steuerung des Rettungswesens im Bereich des Rems-Murr-Kreises.