Zuschüsse Jugenderholungsmaßnahmen
Der Rems-Murr-Kreis bewilligt den in seinem Bereich wirkenden Verbänden, Jugendgruppen und Jugendringen im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Haushaltsmittel, Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen Kinder- und Jugenderholung, internationalen Jugendbegegnungen und Studienfahrten sowie für Mitarbeiterschulungen nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten die Träger der außerschulischen Jugendbildung zusätzlich zur Förderung des Landesjugendplans Zuschüsse durch den Rems-Murr-Kreis.