Rems-Murr-Kreis (Druckversion)


Du hast das Recht nachzufragen! Du hast das Recht auf Beratung!

Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. 
Nach § 8 Abs. 3 SGB VIII hast du nun das Recht auf Beratung, auch ohne Wissen deiner Eltern (Personenberechtigten).

Also, stell uns deine Fragen. Wir sind für dich da!

Wenn du dir unsicher bist, an welcher Stelle du mit deiner Frage richtig bist, dann melde dich doch einfach bei unserem Jugendtelefon. Die Kolleginnen und Kollegen sind Montag bis Freitag von 16 bis 17 Uhr für dich erreichbar.

Wir beraten und unterstützen dich bei allen Fragen, die dich beschäftigen anonym. Und natürlich bei persönlichen Krisen und in Notsituationen.

Telefonnummer: Telefon: 07151 501-3333
Telefonnummer: Mobil: 0173 9048073

Unsere Bereiche, an die du dich wenden kannst:

Informationsicon
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