Einschulungsuntersuchungen im Rems-Murr-Kreis
Die Einschulungsuntersuchung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Schulgesetz, Infektionsschutzgesetz, Schuluntersuchungsverordnung, Arbeitsrichtlinien des Sozialministeriums) flächendeckend durchgeführt. Die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung ist verpflichtend.
Im Rems-Murr-Kreis wird die Einschulungsuntersuchung durch unser schulärztliches Team durchgeführt, das sich aus Schulärztinnen und -ärzten und sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA) zusammensetzt.
