Für die Anerkennung von Schulabschlüssen, die nicht in Deutschland erworben wurden, ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig,
- wenn Sie Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder
- schriftlich mitteilen, wo Sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung oder
- als deutsche/r Staatsangehörige/r ein Studium in Baden-Württemberg beworben haben oder bewerben wollen.
Alle wichtigen Informationen sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Bevor Sie einen Antragstellen, lesen Sie unbedingt das Merkblatt (PDF-Datei) vom Regierungspräsidium.
Wichtig: Amtliche Übersetzungen dürfen nur vereidigte Übersetzer vornehmen. Die Adressen können Sie im Branchentelefonbuch finden, beim Amtsgericht erfragen oder auf dieser Internetseite heraussuchen.
Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen lassen wollen, finden Sie im Infoportal des auswärtigen Amtes alle nützlichen Informationen. Hier können Sie alles über die Anerkennung und die Bewertung Ihres Abschlusses nachlesen. Außerdem finden Sie hier auch die in Deutschland zuständigen Anerkennungsstellen.
Wenn Sie einen Berufsausbildung im Ausland gemacht haben, könne Sie diese möglicherweise in Deutschland anerkennen lassen. Aus diesem Grund gibt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung den Anerkennungs-Finder. Hier erfahren Sie wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen können.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, können Sie sich an das "Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" der AWO melden. Hier werden Ihnen Fragen rund um die Anerkennung und die Qualifikation ihres Berufes beantwortet.