Support für Einrichtungen und Dienste der Pflege sowie der Behindertenhilfe
Sollten Sie als Einrichtungsleitung Unterstützung bei den Testungen oder beim Thema Schutzausrüstung benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/in:
- Einrichtungen und Dienste der Pflege: Herr Thomas Herrmann (Mail: t.herrmann@rems-murr-kreis.de; Tel.: 07151/501-1695)
- Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe: Frau Dorothee Haug-von Schnakenburg (E-Mail: d.haug-vonschnakenburg@rems-murr-kreis.de; Tel: 07151/501-1902)
Die Kreisverwaltung versucht seit Beginn der Pandemie, die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und Behindertenhilfe so gut wie möglich zu unterstützen, bspw. durch Versorgung mit medizinischen Schutzmasken oder durch die Übernahme von Schnelltests für die Mitarbeitenden. Der Rems-Murr-Kreis bietet Unterstützung an – wenn die Einrichtungen und Dienste Bedarfe anmelden.
Regelungen für Heime und Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der Änderung der Corona-Verordnung gelten seit Montag, den 11. Januar 2021 neue Regelungen. Für Heime und Pflegeeinrichtungen sind besonders die folgenden Punkte von Bedeutung:
- Der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und FFP2-Maske (oder vergleichbarem Atemschutz) zulässig.
- Das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten muss eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Atemschutz tragen. Darüber hinaus ist das Personal zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem Antigentest zu testen.
- Betriebskantinen müssen schließen. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern der Verzehr auf dem Betriebsgelände in geeigneten Räumlichkeiten erfolgt. Wenn gewichtige Gründe dem Verzehr außerhalb der Betriebskantine entgegenstehen, haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte zu gewährleisten, dass zwischen allen Besuchern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten wird und eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Besucher im Gastraum zur Verfügung steht.
- Anhand des Wortlauts der Corona-Verordnung lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen, ob weiterhin zwei Besucher zu Besuchen in die Einrichtungen kommen können, sofern sie einem Haushalt leben, oder ob ab dem 11.01. ausschließlich nur noch eine Person Besuche vornehmen kann. Das Sozialministerium wird die Einrichtungen informieren, sobald eine verlässliche Rückmeldung zur Auslegung der Corona-Verordnung vorliegt.
Unterstützung für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen durch Testhelfer der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt derzeit Testhelfer zur Unterstützung der Einrichtungen bei der Durchführung von Schnelltests bei Personal und Besuchern. Vor dem Einsatz werden die Testhelfer in der Anwendung der Schnelltests geschult.
Sollten Sie als Pflegeeinrichtung Personal für die Corona-Testungen einstellen wollen, können Sie gerne Ihren Bedarf bei der Heimaufsicht anmelden. Ansprechpartnerin ist Frau Kretzschmar unter Telefonnummer: 07151 501-1381 oder unter K.Kretzschmar(@)rems-murr-kreis.de. Nach Absprache werden Ihnen dann passende Bewerberdaten von der Heimaufsicht zugesandt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter diesem Link.