Wo kann ich einen Schnelltest bekommen?
Schnelltests in Apotheken
Bürgerinnen und Bürger können nach Terminvereinbarung zur Testung in die teilnehmenden Apotheken gehen, vorausgesetzt, sie sind symptomfrei.
Apotheken, die Schnelltests anbieten, finden Sie auf der Seite der Landesapothekenkammer.
Nach den Faschingsferien bekommen Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Schulen und KiTas zwei Mal die Woche kostenlos einen Schnelltest bei Apotheken oder Ärzten. Der Rems-Murr-Kreis hat eine Plattform zur Terminbuchung eingerichtet.
Schnelltestzentrum in Winnenden: Weiterhin für Privatpersonen geöffnet
Das Schnelltestzentrum in Winnenden ist eigentlich dafür vorgesehen, bei Verdachtsfällen ganze Schulklassen durchzutesten. Da Schulen und Kitas zur Zeit geschlossen sind, können sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger vorsorglich dort testen lassen.
Die wichtigsten Hinweise dazu:
- Nur vorsorgliche Tests - wer Symptome hat oder Kontaktperson einer infizierten Person ist, geht bitte für den Test zum Hausarzt oder zur Corona-Ambulanz am Schorndorfer Klinikum.
- Terminvereinbarung unter diesem Link, Termine sind von 7:30 Uhr bis 12 Uhr verfügbar.
- Der Test kostet 35 Euro, zu zahlen in bar vor Ort oder per Rechnung.
- Die Testergebnisse werden per E-Mail mitgeteilt. Wer beim Schnelltest ein positives Testergebnis erhält, muss sich in Quarantäne begeben und sollte über den Hausarzt oder die Fieber-Ambulanz einen PCR-Test machen lassen.
Das Schnelltestzentrum wird gemeinsam von den Rems-Murr-Kliniken, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Landkreis betrieben.
Tipps zur Pflege von FFP2-Masken
Die FH Münster und die WWU Münster haben einen Leitfaden für die Wiederverwendung von FFP2-Masken herausgegeben. Dort erfahren Sie, wie lange Sie die Masken verwenden können und wie Sie sie am besten pflegen.
Hier geht's zum Download des Leitfadens.
Das Projekt wurde gefördert durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wie Sie das Ansteckungsrisiko in Innenräumen verringern können
Sie wollen wissen, wie hoch die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Aerosole ist, wenn z.B. Ihre Eltern zu Besuch kommen?
Die ZEIT hat einen interaktives Rechner im Internet entwickelt, mit dem Sie durch ein paar Klicks eine beliebige Raumsituation nachstellen können.
Personenzahl, Raumgröße, Lüftungsmöglichkeiten und Masken sind frei einstellbar - und der Rechner zeigt Ihnen an, ob und wie viele Personen sich im Durchschnitt anstecken würden, falls jemand das Virus unwissentlich mitgebracht hat.
Das Tool ist einfach zu bedienen und unter diesem Link zu finden.
Was tun bei einem Verdacht auf das Coronavirus?
Verlässliche Antworten und allgemeine Informationen zum Thema Corona gibt es auf der sehr übersichtlichen Seite Zusammen gegen Corona des Bundesgesundheitsministeriums - in mehreren Sprachen.
Was tun, wenn Sie denken, sich mit Coronavirus infiziert zu haben:
Wenn Sie akute respiratorische Symptome jeder Schwere haben und/oder über den Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn klagen, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause. Falls Sie ärztliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie die Corona-Warn-App nutzen und diese Sie zum Test auffordert. Wenn die Praxis geschlossen ist und Sie nicht bis zu den regulären Öffnungszeiten warten können, wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Bitte beachten Sie: Am Wochenende und an Feiertagen haben Notfälle, schwere Erkrankungen und Fälle in Einrichtungen Vorrang. Bei leichten Symptompen empfiehlt es sich, Kontakte zu minimieren und sich am nächsten Werktag telefonisch beim Hausarzt zu melden.
Der Abstrich erfolgt anschließend entweder beim Hausarzt, bei einer der Schwerpunktpraxen im Kreis oder in der Fieberambulanz an der Rems-Murr-Klinik Schorndorf (Corona-Ambulanz). Diese ist täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet (auch an Feiertagen) und kann nur nach telefonischer Voranmeldung über die Rufnummer Telefonnummer: 07181/67 3124 aufgesucht werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat stellt auf ihrer Homepage eine Karte mit allen Abstrichstellen und Schwerpunktpraxen zur Verfügung.
Ergänzende hilfreiche Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.
Kontaktpersonen und Quarantäne
Neue Regelungen zur Quarantäne bei Virus-Varianten (Mutationen)
Wenn sich jemand mit einer der bekannten, hochansteckenden Virusvariante infiziert hat, gelten für sie oder ihn genau wie für die engen Kontaktpersonen und deren Haushaltsangehörigen strengere Quarantäne-Regeln. Eine Übersicht finden Sie als Download in diesem Dokument (PDF).
Aktuelle Verordnung zur Quarantäne (Absonderung)
Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten – das sind Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I – zum Schutz ihrer Mitmenschen in häusliche Quarantäne begeben.
Den gesamten Text der Verordnungen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums unter diesem Link.
Definition von engen Kontaktpersonen nach dem RKI
Das Robert-Koch-Institut hat die Definition von Kontaktpersonen angepasst und deutlich verschärft. Dabei geht es um die Frage, wer nach Kontakt mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne muss. Als Kontakt der Kategorie I mit engem Kontakt gelten und müssen demnach in Quarantäne:
- Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- ("face-to-face") Kontakt mit einem Quellfall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt
- Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu respiratorischen Sekreten eines Quellfalls, wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, etc.
- Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zum Quellfall als 1,5 m entfernt ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich zuvor der Quellfall eine längere Zeit (>30 Min.) im Raum aufgehalten hat
- Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall (z.B. Kitagruppe, Schulklasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall z.B. im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)
- Medizinisches Personal mit Kontakt zum Quellfall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung (> 1,5 m) mit relevanter Aerosolproduktion, ohne adäquate Schutzkleidung (siehe unten)
- Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein Quellfall war, ist keine Quarantäne erforderlich. Es soll ein Selbstmonitoring erfolgen und bei Auftreten von Symptomen eine sofortige Selbst-Isolation und Testung. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall. In dieser Situation sollten alle Maßnahmen ergriffen werden wie bei sonstigen Fällen auch (inkl.Isolation)
- Kontaktpersonen der Kategorie I eines bestätigten COVID-19-Falls im Flugzeug sind:
- Passagiere, die Armlehnenkontakt zum Quellfall hatten, unabhängig von der Flugzeit. Saß der Quellfall am Gang, so zählen Passagiere in derselben Reihe jenseits des Ganges nicht als Kontaktperson der Kategorie I, sondern als Kontaktperson der Kategorie II.
- Besatzungsmitglieder oder andere Passagiere unabhängig vom Sitzplatz, sofern eines der anderen Kriterien für engen Kontakt zutrifft (z.B. längeres Gespräch).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts.
7.10.2020
Dokumente für Ärztinnen und Ärzte
Meldebogen für Impfkomplikationen (PDF)
Meldebogen für meldepflichtige Krankheiten (Dokument ausfüllbar am PC)
Informationen zu Corona in mehreren Sprachen
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Maßnahmen in Baden-Württemberg in mehreren Sprachen: hier klicken.
Zusätzlich informiert die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration in mehreren Sprachen unter diesem Link.
Weiterführende Links
- Wir empfehlen die übersichtliche und detaillierte Seite Zusammen gegen Corona des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Zusätzlich informiert die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration in mehreren Sprachen unter diesem Link.
- Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg stellt auf ihrer Homepage eine Karte mit allen Abstrichstellen und Schwerpunktpraxen zur Verfügung.
- Ergänzende hilfreiche Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier.
Für alle offenen Fragen ist unsere Corona-HotlineMontag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr für Sie da.
07151/501-3000
Zudem können Sie sich an die Bürgerhotline des Landesgesundheitsamts unter Telefonnummer: 0711-904 39555 wenden.