Bereits in den Sommerferien hat der Rems-Murr-Kreis gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt und den Kreisärzteschaften eine Teststrategie für Schulen und Kitas erarbeitet, um für den Schulstart mit Corona gerüstet zu sein. Dazu gehören auch konkrete Handlungshilfen für Schulrektoren und Kita-Leitungen samt Musterschreiben an die betroffenen Eltern. Die Unterlagen sollten die Schulen und Kitas unterstützen und zu einem möglichst einheitlichen Handeln im Rems-Murr-Kreis führen.
In der Zwischenzeit gab es in der dynamischen Pandemie-Entwicklung mehrere Neuerungen. Zum einen sind die Zahlen im Rems-Murr-Kreis aktuell auf einem sehr hohen Niveau – höher als während der ersten Welle im Frühjahr. Zum anderen herrscht seit Mitte Oktober Maskenpflicht in der Schule – ab der 5. Klasse. Zusätzlich hat der Rems-Murr-Kreis nach längerer Planung im Hintergrund seit dieser Woche ein Schnelltestzentrum für Reihentests im Betrieb.
Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der Rems-Murr-Kreis nun sein Testkonzept und das Vorgehen bei Infektionsfällen in Schulen/Kitas nochmals mit dem Staatlichen Schulamt abgestimmt und aktualisiert, auch um beispielsweise bei höheren Jahrgangsstufen nicht mehr immer pauschal die gesamte Klasse in Quarantäne schicken zu müssen.
Die wichtigsten Neuerungen der aktualisierten Teststrategie:
- Das Schnelltestzentrum Corona an der Rems-Murr-Klinik in Winnenden ist am 9. November im Regelbetrieb gestartet. Dort werden Antigen-Schnelltests eingesetzt, die zeitnah ein Testergebnis liefern. Das Testzentrum ist primär für die Testung von Kindern und Schülern ohne Symptome vorgesehen und ergänzt die bestehenden Teststrukturen in der Fieberambulanz und den Corona-Schwerpunktpraxen.
- Bei einem bestätigten Corona-Fall in Schule oder Kita: Das Gesundheitsamt wird bei der Einschätzung von bestätigten Corona-Fällen in Schulen und Betreuungseinrichtungen stärker differenzieren. In Kindergärten und Grundschulen, in denen keine Maskenpflicht gilt, soll bei einem bestätigten Corona-Fall in der Regel weiter die ganze Gruppe/Klasse geschlossen werden. In weiterführenden Schulen wird genau geprüft: Je nach Situation werden dann – wenn möglich und vertretbar – nicht mehr alle Mitschüler als enge Kontaktpersonen eingestuft.
In diesem Zusammenhang ist wichtig: Lüften und Alltagsmaske sollen im Klassenzimmer vor einer Ansteckung schützen. Völlig ausgeschlossen ist eine Ansteckung aber nicht. Deshalb kann aufgrund der strengen Regelungen dennoch eine Quarantänepflicht als enge Kontaktperson bestehen.
- Bei Verdachtsfällen in Grundschule oder Kita: Wenn ein Kind oder ein Erzieher/Lehrer engen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte, dann gilt diese Person als Verdachtsfall bzw. enge Kontaktperson. In solchen Fällen rät das Gesundheitsamt weiterhin dazu, die Gruppe/Klasse so lange vorsorglich zu schließen, bis das Testergebnis der engen Kontaktperson vorliegt. Nach der neuen Teststrategie können solche Verdachtsfälle im Schnelltestzentrum innerhalb eines Tages abgeklärt werden, wenn dies die Kapazitäten zulassen. Zu längeren vorsorglichen Schließung von Einrichtungen sollte es in diesen Fällen möglichst nicht mehr kommen.
Hinweis zur Quarantäne:
Wenn jemand engen Kontakt zu einem positiv Getesteten hatte, dann muss er oder sie für 14 Tage Quarantäne. Wegen der Inkubationszeit gilt das auch, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Allerdings kann das Testergebnis Auswirkungen auf das unmittelbare Umfeld oder auf die betroffene Einrichtung haben. Wenn zum Beispiel ein Kind positiv getestet wird, dann müssen dessen enge Kontaktpersonen in Quarantäne.
Was tun bei für Corona typischen Symptomen?
Wer Symptome hat, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten könnten, meldet sich telefonisch beim Hausarzt. Der Abstrich erfolgt entweder dort, in einer Schwerpunktpraxis oder in der Corona-Ambulanz in der Rems-Murr-Klinik Schorndorf.
(13.11.2020)