Infos für Eltern, Tipps für Kinder
Kinder und Quarantäne – Hinweise für den Familienalltag gibt das Jugendamt in seinem neuen Merkblatt. Dort finden Sie auch Ansprechpartner zu Fragen und Problemen in der Familie. Hier geht es zum Merkblatt.
Kinder und Jugendliche können sich mit Fragen und Problemen - auch abseits von Corona - an die vertrauliche Hotline des Jugendamtes wenden.
Die Hotline ist kostenlos unter der Nummer 07151 501 3333 oder per WhatsApp unter 0173 904 80 73 montags bis freitags von 16 bis 19 Uhr zu erreichen.
Unter den nachfolgenden Links ist Corona für Kinder erklärt:
- www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/coronavirus-alles-was-du-wissen-musst
- www.corona-und-du.info
- Die Stadt Wien hat in einem Video das Coronavirus für Kinder erklärt. Mit Klick auf das Bild rechts gelangen Sie zu Youtube, wo Sie das Video sehen können.
Und hier finden sich weitere Tipps für Eltern:
- www.stiftunglesen.de/aktionen/vorlesen-corona/
- Das Forstamt stellt hier Bastel- und Ausflugstipps bereit.
Quarantäne: Hinweise zur Verdienstausfallentschädigung
Auf diesem Portal finden Sie Informationen zu Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen. Auf diesem Portal kann man den Antrag direkt online stellen. Bitte beachten Sie:
- Wenn das Gesundheitsamt eine Anordnung zur Schließung einer Kindergartengruppe erlässt, so haben die betroffenen Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung ihres Verdienstausfall nach Infektionsschutzgesetz durch die dadurch erforderliche Kinderbetreuung zu stellen. Für diese Anträge ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig, nicht das Gesundheitsamt. Bitte wenden Sie sich mit Rückfragen an das RP.
- Anders sieht es dagegen aus, wenn ein Kind erkrankt und daher unter Quarantäne gestellt wird. Hier besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach IfSG. Wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, weil sein Kind krank ist, muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Schließung der Kinderbetreuung ist in diesen Fällen nicht ursächlich für einen Verdienstausfall. Anspruchsberechtigt nach IfSG sind nur arbeitende Eltern, die selbst von einer Quarantänemaßnahme betroffen sind.
Informationen für Reiserückkehrer
Link zu den aktuelle Regelungen des Landes Baden-Würtemberg zu Einreise und Quarantäne.