Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Jugendhilfeplanung

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe trägt das Kreisjugendamt die Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII. Die Jugendhilfeplanung zielt darauf ab, bestehende Angebote und Abläufe bedarfsgerecht anzupassen oder neu auszurichten. Anlass hierfür können Gesetzesänderungen, Initiativen des Jugendhilfeausschusses oder der Verwaltungsspitze, Bedarfsmeldungen oder neue Fachdiskussionen bzw. konzeptionelle Überlegungen sein.

Planungsthemen werden in unterschiedlichen Gremien abgestimmt. Eine Übersicht zur Gremienstruktur finden Sie hier (PDF-Datei).

Thematisch umfasst die Jugendhilfeplanung die gesamte Kinder- und Jugendhilfe. Dabei geht es einerseits um einzelne Arbeitsfelder, wie z.B. Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung oder Hilfen zur Erziehung, andererseits auch um übergreifende Aufgaben und Ansätze, wie z.B. Kinderschutz oder Sozialraumorientierung.

Unter den Rubriken "aktuelle Themen" sowie "Dokumentation" finden Sie weitere Informationen. Gerne können Sie sich mit Fragen oder Anregungen an Andreas Ockert wenden (Kontakt rechts oben).

Aktuelle Themen der Jugendhilfeplanung
Dokumentation bisheriger Planungsprozesse
Informationsicon
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