Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Durch die Eingliederungshilfe werden Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Störung droht oder vorliegt, in der Weise unterstützt, dass sie in der Lage sind, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wer für Sie zuständig ist richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
A - Gek
Frau Wegner
Telefonnummer: 07151 501-1424
u.wegner@rems-murr-kreis.de
Gel - Lef
Frau Tilgner
Telefonnummer: 07151 501-1427
k.tilgner@rems-murr-kreis.de
Leg - Ror
Frau Okur
Telefonnummer: 07151 501-1938
v.okur@rems-murr-kreis.de
Ros - Z
Frau Kühl
Telefonnummer: 07151 501-1731
c.kuehl@rems-murr-kreis.de
Antrag auf ambulante Eingliederungshilfe (PDF-Datei)
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über folgenden Link.
Zuständig für folgende Verfahren: